„Hochrisikogebiete“

Erlass für die schärferen Corona-Maßnahmen steht

Politik
06.03.2021 15:12

Das Gesundheitsministerium hat am Freitagabend den Landeshauptleuten den Erlass für die schärferen Corona-Maßnahmen in „Hochinzidenzgebieten“ übermittelt. Demnach sind negative Corona-Tests für das Verlassen von Bezirken oder „lokal abgegrenzten Hotspots“ nötig, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz dort über 400 pro 100.000 Einwohner liegt. Aufrechterhalten werden muss die Testpflicht, bis die Inzidenz nachhaltig (für zehn Tage) unter 200 gefallen ist.

Bei länger anhaltender Hochinzidenz in einem Bezirk oder einer Region - bei über 400 für länger als eine Woche - verlangt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in dem Erlass weitere Maßnahmen „durch den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau“. Genannt werden weiterführende Quarantäneregelungen, Schwerpunktkontrollen der Einhaltung der Corona-Maßnahmen, verstärktes Contact Tracing (über 96 Stunden) und wiederholte Tests von K1- und K2-Kontaktpersonen, Testung Erkrankter zwischen dem achten und zehnten Tag und erweiterte Testpflichten für das Betreten „bestimmter Orte oder Betriebsstätten“.

Ausreise-Testpflicht bis spätestens Mittwoch umzusetzen
Die Ausreise-Testpflicht müssen die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörden - spätestens mit Wirkung 10. März - per Verordnung umsetzen. Für das Verlassen des Bezirks nötig ist ein negativer SARS-CoV-2-Test (maximal 48 Stunden alt bei Antigen-, maximal 72 Stunden alt bei PCR-Testung). Genesene können alternativ eine ärztliche Bestätigung der durchgemachten Infektion vorliegen, dies aber „abhängig von der Art des Infektionsgeschehens, insbesondere im Hinblick auf das Auftreten von Virusvarianten“.

Durchreisende brauchen keinen Test, erlaubt sind aber nur „unerlässliche Unterbrechungen“ (also z.B. Aufsuchen eines WCs). Weiters von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zehn Jahre, Sicherheitsdienste, Rettung und Feuerwehr, der Güterverkehr - und Ausreisen für „unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege“ bzw. zur Gefahrenabwehr.

Zitat Icon

Kontrollen haben in möglichst hoher Intensität mittels Stichprobenkontrollen zu erfolgen.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)

„Stichprobenkontrollen in hoher Intensität“
Anschober ordnet auch an, dass „Kontrollen in möglichst hoher Intensität mittels Stichprobenkontrollen zu erfolgen haben“ - und stellt klar, dass dazu auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden kann. Der Minister hält auch fest, dass „parallel sicherzustellen ist, dass für die von der Einschränkung betroffenen Personen ausreichende Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen“.

Mehrere Regionen betroffen
Betroffen von der Verordnung - weil die Inzidenz deutlich über 400 liegt - sind die zweitgrößte niederösterreichische Stadt Wiener Neustadt, der Kärntner Bezirk Hermagor und der Salzburger Pongau. Für den Bezirk Hermagor sind die Ausreisetests bereits (ab Dienstag) angeordnet. In den im Pongau gelegenen Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein, die zuletzt einen extremen Anstieg bei den Infektionen zu verzeichnen hatten, ist schon am Freitag für zwei Wochen eine Ausreisebeschränkung in Kraft getreten. Wiener Neustadt hat auf den Erlass des Ministeriums gewartet.

Quelle: APA

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt