Viele Jugendliche und Pensionisten besitzen ein Wertkartenhandy, dass sie oft nur verwenden um erreichbar zu sein oder im Notfall telefonieren zu können. Wer aber selbst nie mit seinem Handy telefoniert und die Karte nie neu auflädt verliert sein Guthaben nach einem Jahr. Jetzt kann man das verlorene Geld zurückfordern!
Der Oberste Gerichtshof erklärte vor kurzemin einem Urteil die Praxis der Mobilfunkbetreiber für "sittenwidrigund unwirksam". Ein neu gegründeter Verein, der die Interessender Mobilfunkkunden vertritt, versucht nun die verlorenen Guthabenvon den Mobilfunkbetreibern zurückzufordern. Auf der Webseitedes "IVMK" kann man seine Daten online eingeben - der Verein versprichtdie "verlorenen" Guthaben kostenlos zurückzufordern. Guthaben,die nicht eingefordert werden, sollen in einen Fonds fließen,der dem Konsumentenschutz zu gute kommen soll.
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