Nebenkosten, Gebühren

Handytarif: Vorsicht vor versteckten Preistreibern

Web
24.02.2021 13:51

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, heißt es. Das gilt auch für Mobilfunkanbieter, wenngleich die Bindungsdauer dort zumeist nur zwei Jahre beträgt. Wer beim Vertragsabschluss nicht richtig aufpasst, kann allerdings auch binnen dieser Frist mehr zahlen, als ihm oder ihr lieb ist - schließlich können versteckte Nebenkosten und Einmalgebühren den Preis in die Höhe treiben.

Die Liste der typischen Nebenkosten ist lang. Sie reicht von Aktivierungs-, Freischaltungs- oder Tarifwechselgebühren über Anschluss-, Herstellungs- oder Geräteaktivierungskosten, bis hin zu Profi-Installation, Service-Pauschale, Starter-Set, verkürzte Laufzeit, Urheberrechtsabgabe, Wunschrufnummer oder Web-Bonus. Dazu kommen je nach Anbieter bis zu 30 Einzelgebühren, die nicht durch die Service-Pauschale abgedeckt werden, weiß das Tarifs-Vergleichportal tarife.at. Dazu zählt etwa das sogenannte Technologiewechselentgelt, die Gebühr für die Rückerstattung des Wertkarten-Guthabens sowie Kosten für Rechnungskopien bzw. bei Zahlungsverzug.

Relevant ist dies aktuell vor allem deshalb, weil die drei heimischen Mobilfunkanbieter A1, Magenta und Drei mit März gleichzeitig ihre Tarife erhöhen - und daher wohl viele verärgerte Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich nach einem neuen Anbieter umschauen dürften.

„Handytarife sind in Österreich immer noch verhältnismäßig günstig. Umso kreativer werden die Anbieter bei der Verrechnung einzelner Leistungen durch die Hintertüre“, so tarife.at-Chef Maximilian Schirmer am Mittwoch in einer Aussendung. „Bei der Wahl des Tarifes sollte man daher nicht nur die laufenden Kosten in Betracht ziehen, sondern auch die Einmalgebühren mit einkalkulieren.“ Denn wie eine Analyse der letzten 100.000 Vergleiche des Portals zeigt, sind bis zu 27 Prozent der monatlichen Gesamtkosten auf die Nebenkosten zurückzuführen.

Aktivierungsgebühr
Die Aktivierungsgebühr kann laut tarife.at bei Vertragsabschluss im Extremfall einmalig bis zu 69,99 Euro kosten. 27,55 Prozent der verfügbaren Handytarife beinhalteten diese Gebühr, die dann mit durchschnittlich 53,52 Euro zu Buche schlage. Bei einer Laufzeit von zwei Jahren ergebe das Zusatzkosten von 2,23 Euro im Monat, rechnet tarife.at vor.

Service-Pauschale
Still und leise hat sich in den letzten Jahren demnach auch die Service-Pauschale eingeschlichen, die den Konsumenten bis zu 29,90 Euro im Jahr kostet. 30,9 Prozent der aktuellen Handytarife verrechnen diese wiederkehrende Gebühr, die seit 2016 jährlich um sechs Prozent gestiegen ist. Derzeit zahlen Kunden durchschnittlich 26,59 Euro im Jahr bzw. 2,22 Euro im Monat dafür.

Verkürzte Laufzeit
Nur 55,6 Prozent der aktuellen Tarife werden tatsächlich monatlich abgerechnet. Ein großer Teil der Verträge läuft dagegen nur über eine verkürzte Rechnungsperiode. Gut versteckt wird damit der Tarif öfter als einmal im Kalendermonat abgerechnet. Konkret werden elf Prozent dieser Tarife alle vier Wochen bzw. 28 Tage abgerechnet. Dadurch ergeben sich Mehrkosten von bis zu 8,6 Prozent. 25,9 Prozent der Tarife werden 30-tägig verrechnet, 4,14 Prozent jährlich und 1,7 Prozent alle 31 Tage. Selbst „willkürliche“ Zeiträume, wie 168 Tage oder 180 Tage, sind laut tarife.at verfügbar.

Web-Bonus
9,4 Prozent der Tarife sind günstiger, wenn man sie online abschließt. Damit spart man durchschnittlich 38,88 Euro. Wer in den Shop gehe, bezahle diesen Betrag andererseits für die entstandenen Vertriebskosten, so das Vergleichsportal.

Wunschrufnummer
Bei ausgewählten Anbietern ist es möglich, sich die Rufnummer selbst auszusuchen. Hier wird dann in der Regel zwischen den drei Kategorien „Normal“, „Gold“ oder „Platin“ unterschieden. Je nach Kategorie, könne eine Wunschrufnummer schon einmal bis zu 1000 Euro kosten, hieß es.

Tarifwechselgebühr
Wer den Tarif ändert, muss nicht zwangsläufig zu einem anderen Anbieter wechseln. Häufig werden diese loyalen Kunden dann einmalig mit einer Tarifwechselgebühr zwischen 25 und 49,90 Euro zur Kasse gebeten. Die Kosten dafür sind davon abhängig, ob die Mindestvertragsdauer noch läuft bzw. ob man ein teureres oder günstigeres Tarifpaket wählt.

Urheberrechtsabgabe
Wer zum Tarif ein Smartphone nimmt, muss in Österreich die Urheberrechtsabgabe bzw. Leerkassettenvergütung gemäß Urheberrechtsgesetz begleichen. Manche Anbieter verrechnen dem Kunden diese drei Euro weiter, die anschließend an die Verwertungsgesellschaft gehen.

Nebenkosten für bis zu 27 Prozent der Kosten verantwortlich
Eine Analyse der letzten 100.000 Vergleiche auf tarife.at zeigt: Bis zu 27 Prozent der monatlichen Gesamtkosten sind auf die Nebenkosten zurückzuführen. Seriöse Vergleichsportale berechnen deshalb den Effektivpreis: Dieser umfasst alle Kosten inklusive Nebengebühren und Gutschriften, die in den ersten 24 Monaten nach Vertragsabschluss anfallen. Für die korrekte Berechnung berücksichtigt tarife.at zusätzlich noch die unterschiedliche Abrechnungszyklen.

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