03.07.2020 17:18 |

Wegen Dopings

15 Monate bedingte Haft für Ex-ÖSV-Trainer Mayer

Der ehemalige ÖSV-Trainer Walter Mayer ist am Freitag wegen Dopingvergehens und schweren Betrugs am Landesgericht Innsbruck zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden! Mayer hatte sich zwar teilweise schuldig bekannt und unter anderem zugegeben, für den Eigenbedarf EPO und Wachstumshormon besorgt zu haben. Ein vor der Polizei abgelegtes umfangreicheres Geständnis hatte er aber widerrufen. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

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Mayer meldete zwar Rechtsmittelverzicht an, der Staatsanwalt gab aber keine Erklärung ab. Mayer muss außerdem eine Geldstrafe in der Höhe von 240 Tagessätzen à vier Euro, also insgesamt 960 Euro zahlen. Erschwerend seien seine einschlägige Vorstrafe, der lange Tatzeitraum und die Tatwiederholung gewesen, sagte die Richterin.

Mayer hatte nach seiner Festnahme vor der Polizei ausgesagt, dass er unter anderem von einem Kroaten fünf leere Blutbeutel für den ehemaligen Langläufer Harald Wurm besorgt habe und dass er Johannes Dürr 400 Milliliter Blut abgenommen habe. Dürr hatte selbst als Zeuge von insgesamt vier Blutdoping-Behandlungen, die an ihm bei Mayer zu Hause durchgeführt worden seien, berichtet. Zudem habe er nach den Blutabnahmen, quasi zum Ausgleich, auch immer Erythropoetin (EPO) genommen - das EPO habe er von seinem ehemaligen Trainer Gerald Heigl bekommen. Ob es ursprünglich von Mayer kam, könne er nicht genau sagen, er vermute es aber, hatte Dürr behauptet.

Mayer beteuerte indes, sein Geständnis nur abgelegt zu haben, weil er von den Polizei-Beamten unter Druck gesetzt worden wäre, da sie ihm versprochen hätten, dass er nur nach Hause dürfe, wenn er etwas zugebe. Auch sein damaliger Verteidiger habe ihn zu einem falschen Geständnis gedrängt. Die als Zeugen geladenen Polizisten stritten diese Vorwürfe jedoch vehement ab. „So einen Schwachsinn habe ich überhaupt noch nie gehört“, sagte einer der Beamten. Der 63-jährige Salzburger hatte sich trotzdem teilweise schuldig bekannt: Er habe der mitangeklagten Leichtathletin vor Wettkämpfen Infusionen gegeben, gab der ehemalige Trainer zu.

Dabei habe es sich aber lediglich um eine Magnesium-Kochsalzlösung gehandelt und diese stehe nicht auf der Doping-Liste. Dass damals Infusionen von mehr als 50 Milliliter vor Wettkämpfen verboten waren, habe er nicht gewusst, verteidigte sich Mayer. Er gestand zudem, von dem Kroaten unter anderem EPO und Wachstumshormon bezogen zu haben. Die Mittel habe er aber nur für den Eigenbedarf gekauft und nie an jemanden weitergegeben. Dieser Aussage schenkte die Richterin aber keinen Glauben. Dem ehemaligen Langlauf-Trainer wurde vorgeworfen, von 2012 bis 2019 Sportler beim Dopen unterstützt zu haben und auch selbst Doping-Mittel, darunter Wachstumshormon, Testosteron und Humanalbumin, an Sportler weitergegeben zu haben. Zudem soll er Blutdoping an Athleten praktiziert und damit zu deren Sportbetrug beigetragen haben.

Auch die mitangeklagte Leichtathletin wurde wegen schweren Betrugs verurteilt. Sie muss eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen à vier Euro, also ebenfalls insgesamt 960 Euro zahlen. Die Sportlerin hatte zugegeben, in den Jahren 2018 und 2019 verbotene Substanzen an andere Sportler weitergegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihr aber auch vor, in den Jahren 2014 und 2015 gedopt an Wettkämpfen teilgenommen und Preisgelder gewonnen zu haben. Dies bestritt sie, ihr Urteil ist ebenfalls vorerst nicht rechtskräftig.

Mayer, der Trainer der österreichischen Skilanglauf-Goldstaffel der Heim-Weltmeisterschaft in Ramsau am Dachstein 1999, war bereits in mehrere Doping-Skandale verwickelt - beginnend mit den Olympischen Winterspielen in Salt Lake City 2002. Im August 2011 wurde er am Wiener Straflandesgericht nach dem Anti-Doping- sowie dem Arzneimittel-Gesetz in erster Instanz zu fünfzehn Monaten Haftstrafe verurteilt. 2013 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die Strafe, setzte sie aber zur Gänze auf Bewährung aus.

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