200 Mann im Einsatz

Prozess nach Großbrand in Donauzentrum: Diversion

Wien
19.06.2020 13:37

Mit einer Diversion hat das Verfahren gegen einen Hilfsarbeiter geendet, der im dringenden Verdacht stand, einen Großbrand im Wiener Donauzentrum (DZ) im März des Vorjahres fahrlässig herbeigeführt zu haben. Er muss 80 Tage gemeinnützige Arbeit leisten. Vom Vorwurf der Falschaussage wurde der Mann freigesprochen.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 8. März 2019 bei nächtlichen Arbeiten im Wiener Donauzentrum mit einem Trennschneider die entsprechenden Auflagen nicht eingehalten zu haben. Durch den Funkenflug bildete sich unbemerkt ein Glimmbrand in einer Dehnungsfuge, dieser breitete sich daraufhin über Stunden hinweg ohne große Rauchentwicklung immer weiter aus. In der Früh führte er zum spektakulären Brand des Daches im Bauteil 4 am Eck Wagramer Straße - Siebeckstraße. 

Große Angst vor „massiven finanziellen Problemen“
Zudem musste sich der Angeklagte wegen falscher Beweisaussage verantworten, da er bei der Polizei nach dem Vorfall unrichtige Angaben darüber gemacht haben soll, in welchen Räumlichkeiten des DZ er in der Nacht gearbeitet hatte. Dies gab der Mann auch zu, begründete es aber mit einer großen Angst vor „massiven finanziellen Problemen“ für seine Familie. Der Hilfsarbeiter ist Alleinverdiener und hat vier kleine Kinder zu versorgen. Zudem sei er nicht darüber aufgeklärt worden, dass er sich der Aussage auch entschlagen könne.

Bei dem Prozess (Richterin Beatrix Hornich) beteuerte der Hilfsarbeiter zwar erneut, „sorgsam vorgegangen“ zu sein und die gefährdeten Stellen auch mit Platten abgedeckt zu haben, räumte dann aber doch ein, seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Eine grobe Fahrlässigkeit bestritt er aber vehement. Tatsächlich blieben auch Zweifel offen, inwieweit der ungelernte Hilfsarbeiter die doch komplexere Gefahrenlage richtig einschätzen konnte.

Richterin sah keine grobe Fahrlässigkeit
Die Richterin sah von einer Freiheitsstrafe (Strafrahmen: Bis zu einem Jahr) ab, da sie keine grobe Fahrlässigkeit ausmachte. Sie sprach sich vielmehr für eine Diversion von 80 Tagen gemeinnütziger Arbeit für den Angeklagten aus, was dieser auch annahm. Da die Staatsanwaltschaft dazu keine Erklärung abgab, ist dieses Urteil nicht rechtskräftig. Sehr wohl rechtskräftig ist allerdings der Freispruch der Falschaussage „im Zweifel“. Für Hornich war die Rechtsaufklärung des kaum Deutsch sprechenden türkischen Staatsbürgers durch die Polizei tatsächlich mangelhaft.

Bei der Bekämpfung des Dachbrands standen damals mehr als 200 Feuerwehrleute im Einsatz. Gegen Mittag wurden die Flammen unter Kontrolle gebracht. Das Donauzentrum wurde mit Ausnahme des Donauplex geschlossen. Erst um 17.30 Uhr konnte „Brand aus“ gegeben werden.

Schäden „geringer als angenommen“
Der Schaden stellte sich als weniger tragisch als ursprünglich befürchtet heraus, wie eine Begehung am Tag nach dem Großbrand ergab. „Die Wasserschäden im Gebäude sind erfreulicherweise geringer als angenommen. Das Einkaufszentrum hat im Innenbereich nur geringe Schäden erlitten“, sagte damals Centermanager Anton Cech. Am Prozess hatten sich eine ganze Reihe Opfer- und Privatbeteiligtenvertreter angeschlossen.

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