05.05.2020 13:00 |

Regelungen der ISD

Begegnungszonen für Treffen mit Großeltern

Alten- und Pflegeheime müssen Besucher künftig nicht mehr abweisen: Wer seinen Eltern beziehungsweise Großeltern endlich wieder gegenüber sitzen möchte, hat nun die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren - auch die Innsbrucker Sozialen Dienste bieten Begegnungszonen.

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Seit 4. Mai können in Wohn- und Pflegeheimen wieder Besuche stattfinden. Innsbrucks Vizebürgermeister Johannes Anzengruber und ISD-Geschäftsführer Hubert Innerebner betonen aber: „Die Kunst in den Heimen besteht in den nächsten Wochen darin, wieder etwas mehr Abwechslung in den Alltag zu bringen und doch dem Virus nicht die Türe einen Spalt zu öffnen. Daher werden allfällige weitere Lockerungen nur in engster Abstimmung mit den Behörden erfolgen.“

Begegnungszonen für Besuche
Die ISD reagierten hier im Gleichklang mit den Heimen in ganz Tirol und haben seit 4. Mai Begegnungszonen in den insgesamt acht städtischen Häusern geschaffen. Dort können gesicherte Besuche mit mobilen Bewohnern stattfinden. Dafür gelten folgende Vorgaben:

  • Besuche sind nur gegen vorhergehende Terminvereinbarung möglich und mit einer halben Stunde limitiert.
  • Maximal zwei Besucher sind pro Bewohner zugelassen.
  • Die Namen der Besucher werden aufgrund der möglichen Notwendigkeit der Nachverfolgung von Kontakten erfasst.
  • Die gängigen Sicherheits- und Hygienevorschriften sind auch weiterhin einzuhalten: Mehr als einen Meter Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen mit Seife, Verwendung von Desinfektionsmittel, Gesicht (vor allem Mund, Augen und Nase) nicht mit den Fingern berühren, Händeschütteln und Umarmungen vermeiden, in Armbeugen oder Taschentuch niesen, Taschentuch sofort entsorgen, bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden.

„Viele Seniorinnen und Senioren aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich über die neue Perspektive. In Isolation zu sein entsprach nicht dem Leben, das in Wohnheimen üblich ist“, betont Innerebner.

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