Coronabedingt finden bis Ostern am Wiener Landesgericht für Strafsachen ausschließlich Verhandlungen statt, bei denen Dringlichkeit geboten ist. Das betrifft v. a. Angeklagte, die sich in U-Haft befinden und im Fall eines Schuldspruchs keine über die Dauer der U-Haft hinausreichende Strafe bzw. überhaupt eine Bewährungsstrafe zu erwarten hätten.
Sämtliche Schwurprozesse, die in den kommenden Wochen stattfinden hätten sollen, wurden dagegen abberaumt, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit. In diesen Fällen erscheint die weitere Inhaftierung der Angeklagten insoweit unproblematisch, als bei Kapitalverbrechen wie Mord die bedingt obligatorische U-Haft gilt und die Tatverdächtigen bei einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe erwartet. Die U-Haft wird grundsätzlich auf die Haftstrafe angerechnet.
Auch Freifuß-Verfahren verlegt
Um zur Eindämmung von SARS-CoV-2 beizutragen, wurden auch sämtliche Freifuß-Verfahren auf die Zeit nach Ostern verlegt. Abberaumt wurde beispielsweise die Verhandlung gegen die Grün-Abgeordnete Sigi Maurer, deren Prozess wegen angeblich übler Nachrede zulasten eines Bierwirten am kommenden Freitag fortgesetzt hätte werden sollen.
Der Gerichtsalltag am Grauen Haus wird in den kommenden Wochen von wenigen Hauptverhandlungen, aber umso mehr Haftverhandlungen geprägt sein. Die Hauptverhandlungen - im Regelfall Einzelrichterverfahren - werden weiter per Videokonferenz mit der Justizanstalt (JA) Josefstadt abgewickelt. Die Angeklagten werden nicht vorgeführt, sie verbleiben in der JA und werden in den Gerichtssaal per Video zugeschaltet.
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