BL-Abstiegskampf
Im Strafverfahren gegen einen 57-jährigen Urologen beim Landesgericht Wels wurde vom Angeklagten Einspruch gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wels erhoben.
Im Einspruch wird im Wesentlichen vorgebracht, dass die Anklageschrift formelle Mängel aufweise und die entsprechenden Gesetzesstellen der anzuwendenden Gesetze, die sich im Laufe des Tatzeitraumes mehrmals geändert haben, nicht korrekt angeführt worden seien.In einem Anklagepunkt wird auch fehlende gerichtliche Strafbarkeit des Sachverhaltes behauptet.
Anklage nicht rechtskräftig
Der Akt wurde vom Landesgericht Wels am 26.2.2020 dem Oberlandesgericht Linz zur Entscheidung über den Anklageeinspruch übermittelt. Die Anklage ist daher derzeit noch nicht rechtskräftig.
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