Die Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde gegen die Brauunion und deren Eigentümer Heineken wiegen schwer. Mit dem zweiten Verhandlungstag am Dienstag im Justizpalast in Wien startet die Zeugenbefragung, die auch für Richterin Romana Wieser ein klareres Bild bringen soll.
Justizpalast, Verhandlungssaal D: Selber Ort, selbe Zeit wie beim ersten Verhandlungstag Anfang Februar dieses Jahres. Einziger Unterschied: Diesmal geht es ans Eingemachte. „Es wird der erste Zeuge befragt“, ist von der Bundeswettbewerbsbehörde zu vernehmen. Dieser und weitere sollen tiefe Einblicke in die angeblichen Machenschaften des Weltkonzerns Heineken, der seit 2003 100-prozentiger Eigentümer der Brauunion ist, bringen.
Mehrere Verstöße im Visier
So wird dem Unternehmen mit einem Jahresumsatz jenseits der 30 Milliarden Euro vorgeworfen, Verstöße gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und gegen das Kartellverbot vorgenommen zu haben. Die genauen Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde lauten:
Die Anklage verweist dabei auf einen ähnlichen Fall, der 2017 zu einem Urteil gegen die Athener Brauerei in Griechenland führte. Die Gemeinsamkeiten der beiden Fälle sind beeindruckend. Für den Marktmissbrauch in Griechenland musste Heineken 31,5 Millionen Euro Strafe bezahlen.
Drei Verurteilungen
Das Unternehmen ist vor Gericht kein Unbekanntes: So wurde bereits 2007 nach Preisabsprachen eine Geldbuße von 273 Millionen Euro fällig, 2023 fiel in Ungarn aufgrund exklusiver Lieferbeziehungen mit einem Restaurant in Budapest eine Strafe von 39.000 Euro an.
Im Falle der Brauunion steht eine Strafe von bis zu 10 Prozent des Konzert-Jahresumsatzes im Raum, da davon ausgegangen wird, dass nicht nur die Brauunion, sondern auch der Mutterkonzern Heineken von den angeblich illegalen Praktiken wusste. Von einem raschen Verfahrensende ist aber nicht auszugehen. Selbst die Bundeswettbewerbsbehörde rechnet mit einem Prozess über mehrere Monate bis Jahre.
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