Opfer verschwunden

Betreuer wollte 13-Jährigen zum Sex verführen

Wien
18.02.2020 13:49

Eiskalt hat ein 36-jähriger Sozialarbeiter in Wien offenbar seine Position ausgenutzt und einen erst 13 Jahre alten Schützling versucht zum Sex zu verführen. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte am Dienstag geständig, sprach von „nicht angemessenem“ Verhalten. Für den Richter „eine krasse Untertreibung“, wie er ihm beschied, der 36-Jährige kam schlussendlich mit einer Bewährungsstrafe davon. Unklar ist allerdings der Verbleib des Opfers - bereits seit mehreren Wochen ist der 13 Jahre alte Bub nicht mehr gesehen worden.

Seit 2012 arbeitete der Angeklagte als Jugendbetreuer für einen Wiener Verein, hatte die Aufgabe sich um den 13 Jahre alten Bub, der in einer WG für sozial benachteiligte Jugendliche untergebracht ist, zu betreuen. Doch eines Tages sollte der Beschuldigte seine Kompetenzen weit überschreiten und seine Position schamlos ausnutzen. So kontaktierte er den 13-Jährigen via WhatsApp, bot ihm zunächst Marihuana, dann Amphetamine an, schickte ihm danach ein Foto seines Intimbereichs, ehe er ihn ohne größere Umschweife zum Sex aufforderte.

„Wenn‘s taugt. Kannst zwei Grüne haben“
„Krieg ich Geld dafür?“, fragte der 13-Jährige in dem Chat. „Jo, kannst haben. Wenn‘s taugt. Kannst zwei Grüne (zwei Hundert-Euro-Scheine, Anm.) haben“, antwortete der Jugendbetreuer. Und er vereinbarte auch gleich ein Treffen („Morgen, 18.00 Uhr“).
Zu diesem erschien der 13-Jährige allerdings nicht, vielmehr ging der Bub zur Polizei und erstattete Anzeige gegen seinen Betreuer. Im Zuge einer Hausdurchsuchung konnte die Exekutive in der Wohnung des dringend Tatverdächtigen Drogen sicherstellen - und auf seinem Laptop kinderpornografisches Material - wenngleich in geringem Umfang, wie es hieß.

Umgehend wurden daraufhin Konsequenzen gezogen. Der 36-jährige Verdächtige wurde umgehend gekündigt, begab sich daraufhin in therapeutische Behandlung. „Ich bin in einem Selbstfindungsprozess. Weil ich nicht selbst so bin“, erklärte der Mann dazu vor Gericht. Er sei an sich an Männern ab Mitte 20 interessiert.

Bewährungsstrafe, Berufsverbot
Angesichts seiner geständigen Verantwortung und seiner bisherigen Unbescholtenheit kam der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon. Er wurde wegen Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen (§ 208 StGB) und Kinderporno-Besitzes zu zwölf Monaten bedingt verurteilt. Außerdem wurde ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt, was Tätigkeiten in der Aufsicht, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen betrifft. Schließlich wurde dem Mann noch die Weisung erteilt, seine Psychotherapie fortzusetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bub wurde seit Wochen nicht mehr gesehen
Der 13-Jährige hätte an sich in der Verhandlung als Zeuge erscheinen sollen. Er blieb dem Termin aber fern. Nach Auskunft des zuständigen Vereins wurde er in seiner WG seit mehreren Wochen nicht mehr gesehen.

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