„Übergroße Mengen“

Gescheiterter Gastronom als Hanfbauer vor Gericht

Vorarlberg
28.05.2025 07:39

Nach gescheiterter Gastronomiekarriere in Thailand wollte sich ein Vorarlberger seine Brötchen mit dem Anbau und Verkauf von Cannabis aus einer illegalen Indooranlage in der Schweiz verdienen. Die Sache flog auf. Am Dienstag ging der Prozess am Landesgericht Feldkirch über die Bühne.

Es geht um Anbau und Weitergabe von Suchtgift in übergroßen Mengen im Zeitraum Ende 2019 bis April 2020. Laut Staatsanwalt Simon Mathis soll der Angeklagte mit zwei bereits rechtskräftig verurteilten Komplizen eine Indooranlage mit 6000 Hanfpflanzen in der Schweiz betrieben haben. Von der beträchtlichen Ernte von 71 Kilogramm soll der Vorarlberger rund 19 Kilo weiterverkauft haben. Verbrechen, für die der Gesetzgeber aufgrund der Menge bis zu 15 Jahre Gefängnis vorsieht.

Nur teilweise geständig
Was für den 51-Jährigen bedeuten würde, einen Teil seiner Pension hinter schwedischen Gardinen verbringen zu müssen. Dem entgegenwirken will die Verteidigung. „Mein Mandant hatte nur Kurierdienste ausgeführt und sohin eine untergeordnete Rolle inne“, erklärt Anwältin Manuela Schipflinger-Klocker dem Schöffensenat. Weshalb sich der wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels Angeklagte auch nur teilweise schuldig bekennt.

Angebot als „Handlanger“ bekommen
Nicht er habe die Indoor-Anlage in der Schweiz betrieben. Vielmehr sei er durch einen der beiden bereits rechtskräftig verurteilten Komplizen zu der ganzen Sache gekommen. „Nachdem ich wegen Corona meine beiden Restaurants in Thailand schließen musste, kam ich zurück nach Europa. Ich war abgebrannt, zog deshalb wieder bei meiner Mutter ein. Es war deprimierend. Da bekam ich das Angebot, als Handlanger in der Indooranlage zu arbeiten, Malerarbeiten durchzuführen und so weiter“, schildert der Vorarlberger dem Gericht. Dass es sich dabei um eine illegal betriebene Hanfplantage handelte, will der Mann nicht gewusst haben. „Mir wurde gesagt, dass es sich um eine CBD-Anlage handle, jedoch die Sache noch geheim gehalten werden müsse, da noch keine Genehmigung vorliege.“

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Ich war abgebrannt, zog deshalb wieder bei meiner Mutter ein. Es war deprimierend.

Der Angeklagte vor Gericht

Eine Erklärung, die dem Richter sauer aufstößt: „Das ist so unglaubwürdig, was Sie da erzählen. Ich gebe Ihnen letztmalig die Chance, sich mit ihrer Verteidigung zu beraten!“ Doch der Beschuldigte bleibt bei seiner Version des naiven Mittäters.

Dreieinhalb Jahre Haft
Die Auswertung der vom Angeklagten damals verwendeten Krypto-Handys beweist das Gegenteil. Weshalb der Staatsanwalt in der „mühsamen G’schicht“ einen Schuldspruch im Sinne der Anklage fordert. Daran ändert auch die Entschuldigung des Delinquenten nichts. Und so endet der Prozess mit einem glatten Schuldspruch und einer Haftstrafe. Heißt, der Vorarlberger wandert von einer illegalen Indooranlage in eine legale. Und die heißt für die nächsten dreieinhalb Jahre Justizanstalt. Außerdem muss der 51-Jährige den Verfallsbetrag von 106.300 Euro an den Staat bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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