„Operation Aderlass“

Doping-Langläufer Hannes Dürr: Das Urteil ist da!

Wintersport
27.01.2020 20:12

Es ist getan: Der ehemalige Ski-Langläufer Johannes Dürr ist am Landesgericht Innsbruck zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden! Dem mitangeklagten ehemaligen ÖSV-Langlauf-Trainer Gerald Heigl wurden zwölf Monate bedingte Haft auferlegt. Beiden wurden Vergehen nach dem Anti-Dopinggesetz und schwerer Sportbetrug vorgeworfen. Die Angeklagten nahmen ihre Urteile an - diese sind damit rechtskräftig.

Übrigens: Dürr muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von 720 Euro und Heigl in Höhe von 3120 Euro zahlen. Das Gericht sprach bei Dürr außerdem den Verfall des durch die strafbaren Handlungen erlangten Vermögens in Höhe von 52.000 Euro aus - damit muss Dürr diesen Betrag an den Bund zahlen.

Dürr hatte sich zu Prozessbeginn teilweise schuldig bekannt. Er gab zu, zunächst mit Hilfe des früheren ÖSV-Trainers Walter Mayer und später mit jener des deutschen Sportmediziners Mark S. Blutdoping praktiziert zu haben. Außerdem gab der Niederösterreicher auch zu, seinem damaligen Langlauf-Kollegen Harald Wurm Wachstumshormone von Mark S. mitgenommen zu haben. Dürr bestritt jedoch weiterhin, Max Hauke und Dominik Baldauf an den deutschen Sportmediziner vermittelt zu haben - die beiden behaupteten in ihren Zeugenaussagen allerdings Gegenteiliges. Er selbst sei durch Heigl zum Doping gekommen, behauptete Dürr. „Er ist zu mir gekommen und hat gesagt: ‘Jetzt haben wir was.‘“

Dies bestritt Heigl, der sich ebenfalls teilweise schuldig bekannte, jedoch. Nicht er habe damals den Kontakt zu Mayer hergestellt, sondern Wurm. „Wurm hat bei Mayer nachgefragt - die Initiative ist von ihm ausgegangen“, behauptete der ehemalige Langlauf-Trainer. Heigl räumte jedoch ein, danach Dürr und Wurm beim Dopen unterstützt und sie mit Wachstumshormonen versorgt zu haben. Er sei bei zumindest einer Blutabnahme und auch bei Rückführungen dabei gewesen - das Blut sei damals bei Mayer gelagert worden. Warum Dürr und Wurm später zum deutschen Sportmediziner gewechselt seien, wisse er nicht. Trainingspläne habe er jedoch nie auf das Doping abgestimmt, auch nicht jene von Hauke und Baldauf, bestritt Heigl Teile der Anklage.

Dürrs Anwalt betonte vor allem, dass Dürr ein Täter sei, der vom System Spitzensport zu einem solchen gemacht worden sei. Auch in der Urteilsverkündung der Richterin Martina Eberherr klang das durch. Sportler befänden sich in einem System, in dem massiver Druck auf sie ausgeübt würde. Dürr selbst hatte die sogenannte „Operation Aderlass“ - Ermittlungen in einer internationalen Blutdoping-Äffäre, die im Februar 2019 während der Nordischen WM in Seefeld sowie in Deutschland aufgeflogen ist - ins Rollen gebracht. Die Liste der mutmaßlich in den Blutdoping-Skandal um den deutschen Arzt Mark S. verwickelten Sportler soll 21 Namen umfassen.

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(Bild: KMM)



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