Diskussion entbrannt

Graz: Junger Zivildiener als Justizwachebeamter

Steiermark
02.08.2019 09:52
Eine heftige Diskussion ist in der Außenstelle der Justizanstalt Graz-Jakomini ausgebrochen: Dort ist tagsüber nämlich nur noch ein Justizwachebeamter im Dienst. Dafür hilft ein Zivildiener aus. Laut „Krone“-Infos soll dieser dabei aber auch in Kontakt mit Häftlingen kommen. Was das Justizministerium dementiert.

Wieder einmal ist die Aufregung groß: Tagsüber ist laut „Steirerkrone“-Informationen in der Außenstelle der Justizanstalt Graz-Jakomini beim Freigängerhaus am Paulustor nur noch ein Justizwachebeamter im Dienst. Ursprünglich waren es zwei, einer wurde in die Hauptanstalt abgezogen.

Visitierung nicht mehr möglich
Problem: Eine Visitierung, bei der Häftlinge sich auch entblößen müssen, darf laut Gesetz ausschließlich nur durch (mindestens) zwei Wachebeamte erfolgen. Insider sehen jetzt eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Da Schmuggeleien jeglicher Art (Drogen, Waffen, Handys) ohne genaue Kontrolle – und die kann man ja mit aktuell nur einem Berechtigten nicht durchführen – kaum zu verhindern seien.

Bei Bedarf Unterstützung aus drei Kilometer entfernter Hauptanstalt
Auf Anfrage beim Justizministerium, wie man so die Sicherheit gewährleisten will, heißt es, dass Freigänger ohnehin erst nach 16 Uhr zurückkehren würden. Zu diesem Zeitpunkt sei bereits ein zweiter Wachebeamter im Dienst. Ansonsten könnte im Bedarfsfall Unterstützung aus der Hauptanstalt angefordert werden. Die ist allerdings drei Kilometer entfernt

Zivildiener im Gesperre
Für Unmut sorgt zudem die Aufgabenverteilung: So unterstütze laut dem „Krone“-Informanten tagsüber ein Zivildiener den einzigen Justizwachebeamten, dieser würde auch im Bereich des sogenannten „Gesperre“ ohne Schutz zwischen den Häftlingen unterwegs sein. Eine solche Anordnung liegt der „Steirerkrone“ sogar vor. Darin heißt es etwa: „Naturgemäß kann bei diesen Tätigkeiten ein Kontakt mit Insassen nicht ausgeschlossen werden. [...] Unter einem wird festgehalten, dass Personen von Firmen, die im Gesperreteil einschließlich Kellerbereich der Außenstelle Arbeiten verrichten, von Zivildienern begleitet werden können.“

Trotz dieser Unterlagen weist man seitens des Ministeriums die Existenz einer solchen Anordnung zurück. Diese gebe es gar nicht...

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