Kärntner verurteilt

Zwölf Monate bedingte Haft für Wiederbetätigung

Web
29.04.2019 13:47

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und Verhetzung im Internet ist ein 45-jähriger Kärntner am Montag am Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte in einer Facebook-Gruppe Videos und Fotos mit NS-Propaganda und verhetzende Inhalte mit rund 18.000 Personen geteilt. Die Geschworenen plädierten einstimmig auf schuldig.

Der Angeklagte hatte die Facebook-Gruppe mit dem Namen „Kornblume“ 2016 gegründet und verschiedene Inhalte mit NS-Propaganda gepostet: unter anderem ein Video, das die Gräuel im KZ Buchenwald leugnete, eine Hitler-Propagandarede, das Entsorgen eines Davidsterns. Auch verhetzende Bilder und Inhalte gegen deutsche Politiker waren darunter.

In der Einvernahme durch den Vorsitzenden des Geschworenensenats, Richter Christian Liebhauser-Karl, gab der Angeklagte zu, die inkriminierten Inhalte gepostet zu haben. „Unbestritten“, bekräftigte er. Der Grund dafür sei „der Rechtsbruch“ gewesen, „wie die Leute unkontrolliert ins Land gekommen sind“. Das Thema habe sich „eingeschlichen“.

„Provokation“ als Motiv
„Was wollten Sie damit erreichen?“, fragte Liebhauser-Karl. „Provokation“, antwortete der Angeklagte. „Wen wollten sie provozieren?“, fragte der Richter weiter. Die Politiker, denen er die Schuld an dieser Lage gegeben habe, als die vielen Flüchtlinge ins Land gekommen seien. Früher sei es friedlicher gewesen in Deutschland, keine Terroranschläge, keine Messerstechereien oder massenhaft Vergewaltigungen, erklärte er. Das Wissen darüber habe er aus dem deutschen Kriminalbericht.

Für einen Zeugen, jenen Mann, der die Facebook-Seite und den Kärntner angezeigt hatte, sei das Erschreckende der Postings der widerliche und ungeheuerliche Grundton gewesen. Er habe dem Mann gemailt, mit den Postings sofort aufzuhören oder die Gruppe zu schließen. Da dieser nicht darauf reagierte, habe er Anzeige erstattet.

Auch für den ermittelnden Beamten war der Tenor der Inhalte, aber auch die hohe Anzahl der Mitglieder auffallend und außergewöhnlich. 300 bis 500 Personen täglich seien ihm gefolgt, erzählte der Angeklagte. Und je abscheulicher die Postings, desto größer sei der Zulauf gewesen.

Mehrmals bekräftigte er jedoch, dass Wiederbetätigung nie sein Ziel gewesen sei. Die Tragweite des Ganzen sei ihm damals nicht so bewusst gewesen. Jetzt sei ihm allerdings klar, dass es sich um Wiederbetätigung gehandelt habe. Er selbst leugne den Holocaust nicht. Die Inhalte habe er nicht so genau angeschaut, sondern einfach weitergeschickt.

Staatsanwältin glaubte Angeklagtem nicht
Das nahm ihm Staatsanwältin Ines Küttler nicht ab. Das Geständnis und die Unbescholtenheit des Mannes seien zwar Milderungsgründe, doch für sie zählten die Erschwerungsgründe, wie die Vielzahl der Tathandlungen und die hohe Reichweite, mehr. „Wer die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck kennt und eine so spezielle Propagandarede Hitlers findet, muss sich schon auskennen und etwas bewirken wollen“, erklärte Küttler.

Verteidiger Dario Paya verwies auf den kurzen Tatzeitraum und das reumütige Geständnis - das Ganze sei seinem Mandanten peinlich - und die persönliche Tristesse der Arbeitslosigkeit. Er sei kein Neonazi, nicht organisiert und besitze auch keine NS-Devotionalien. Der Mann habe im Internet seinen Frust abgelassen, sagte Paya und plädierte für eine bedingte Strafe.

Richter Liebhauser-Karl sagte zur Strafbemessung - 720 Tagsätze zu vier Euro und zwölf Monaten bedingter Haft -, das holprige Geständnis sei als solches gewertet und auch die Unbescholtenheit berücksichtigt worden. Erschwerend müsse beurteilt werden, dass der Mann als Administrator ein Multiplikator gewesen sei und systematisch für eine große Verbreitung der NS-Ideologie gesorgt habe. Die verhängte Strafe sei die höchste mögliche vor einer teilbedingten Strafe.

Der Angeklagte bedankte sich für die Nachsicht und nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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