Genaueres unbekannt

Bestimmungen zum Hundehalte-Gesetz fehlen noch

Niederösterreich
11.03.2010 16:31
Der Österreichische Rassehundeverein (ÖRV) und das Magazin "Wuff" kritisieren, dass es seit dem Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes am 28. Jänner noch immer keine konkreten Ausführungsbestimmungen gebe. Betroffene Hundehalter müssten zwar in der gesetzlich geregelten Übergangsfrist von sechs Monaten einen geforderten "Sachkundenachweis" erbringen, sie wüssten jedoch "nicht wie und in welcher Form".

Der ÖRV habe nunmehr auch unter Einbeziehung bestehender Vorgaben des Österreichischen Kynologen-Verbandes (ÖKV) einen "rechtsverbindlichen Sachkundenachweis ausgearbeitet", den alle Hundehalter – insbesondere die der im Gesetz explizit angeführten Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu) – ab sofort auf allen 23 niederösterreichischen ÖRV-Ausbildungsplätzen absolvieren können. "Wuff" und der Verein rieten am Donnerstag ausdrücklich dazu.

"Willkürliche" Rassenauswahl wird weiter abgelehnt
Der Nachweis basiere auf dem neuen Gesetz und werde laut Auskunft der Landesbehörden auch anerkannt. Diese Anerkennung behalte ihre Gültigkeit, auch wenn später die Behörde eine eigene Verordnung erlassen sollte. Freilich verwiesen das Hundemagazin und der ÖRV auch darauf, dass die willkürliche Rassenaufzählung des Hundehaltegesetzes strikt abgelehnt werde.

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