Ein Spitalsarzt aus Wien ist am Dienstag vor Gericht gestanden. Der Vorwurf: Der mittlerweile suspendierte Mediziner soll von einem Patienten Bestechungsgelder kassiert haben, mit dem Versprechen, den lungenkranken Mann auf die Transplantationsliste des Krankenhauses zu setzen bzw. eine vorrangige Behandlung zu ermöglichen. Der Angeklagte wurde schlussendlich schuldig erkannt und zu 15 Monaten Haft, bedingt auf drei Jahre, verurteilt.
Der Mediziner war als Oberarzt am Wiener AKH beschäftigt gewesen und soll in seiner Privatpraxis den aus Griechenland stammenden Patienten kräftig abkassiert haben. So gab er dem Mann das Versprechen, ihn auf die Lungentransplantationsliste im AKH setzen. Allerdings war der Arzt gar nicht auf der betreffenden Abteilung, der Thoraxchirurgie, tätig. Deshalb wurde er von Richter Andreas Böhm auch nicht wegen der angeklagten Vorteilsannahme verurteilt, sondern wegen Betrugs. Der Arzt habe keinen Einfluss auf die Liste und es gebe keinen Hinweis, dass er in diese Richtung tätig geworden sei, etwa indem er Kollegen bestochen hätte.
Der Angeklagte hatte sich bis zuletzt „nicht schuldig“ verantwortet. Von einer Lungentransplantation sei nie die Rede gewesen, allerdings habe er den 68 Jahre alten Lungenkranken intensiv als Wahlarzt behandelt, mit Spezialisten am AKH den Fall ausführlich und unter Einbeziehung von CT-Bildern und Labor-Befunden diskutiert und dafür eine gerechtfertigte Akonto-Zahlung von 20.000 Euro erhalten.
„Willst Du, dass dein Vater stirbt?“
Dass der griechischen Familie darüber hinaus weitere 20.000 Euro abgeknöpft wurden, führten der Arzt und sein Verteidiger auf einen mitangeklagten vorbestraften Betrüger zurück. Dieser habe dem Sohn des Lungenkranken mit den Worten „Willst Du, dass dein Vater stirbt?“ die Notwendigkeit von weiteren Zahlungsflüssen in Richtung des Arztes suggeriert und das Geld kassiert, ohne dass der Mediziner davon wusste, weitere Beträge verlangt und solche auch nicht erhalten hätte. Auch dieser Beschuldigte leugnete alle Vorwürfe.
Böhm schloss in seiner Urteilsbegründung aus, dass es sich bei den 20.000 Euro, die der Arzt kassiert hatte, um ein Privathonorar per Akonto-Zahlung gehandelt habe. „So macht man keine Treuhandgeschäfte, wenn man das Geld dann doch im Voraus entgegennimmt. Das ist weit weg von allem, was vorstellbar ist.“ Und es mag sein, dass der Mitangeklagte die zweite Summe auf Eigeninitiative selbst lukrieren wollte - komme aber auf dasselbe hinaus.
30 Monate Haft für Mitangeklagten
Während das ungetrübte Vorleben des Arztes als mildernd gewertet wurde, rügte Böhm das Ausnützen einer Notsituation des Patienten und die Geldgier als Motiv. Für den vorbestraften Zweitangeklagten gab es hingegen keinerlei Milderungsgründe. Er wurde zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Letzterer erbat sich Bedenkzeit, während der Mediziner Rechtsmittel anmeldete und die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.
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