Skandal in Jochberg

Erbin um 500.000 € geprellt? Gemeinde & Land droht Klage

Tirol
07.02.2010 09:41
Seit einiger Zeit ermittelt die Innsbrucker Staatsanwaltschaft wegen eines Grundstücksdeals gegen den Bürgermeister und den Gemeinderat der Gemeinde Jochberg. Jetzt droht auch noch eine Zivilklage eines Innsbrucker Anwalts, weil dessen minderjährige Klientin ausgetrickst und um zumindest 500.000 € geprellt worden sein soll.

Der Fall reicht bis ins Jahr 2004 zurück: Da starb ein Jochberger, der unter anderem auch Besitzer eines Freiland-Grundstückes war. Unter den Erben befand sich ein minderjähriges Mädchen, dessen Interessen ein Innsbrucker Anwalt zu vertreten hat.

Erbin mit kleinem Betrag abgefertigt
Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung wurden 2006 Erkundigungen sowohl bei der Gemeinde wie auch beim Land eingeholt, ob eine Umwidmung des Freilandgrundstückes, das unmittelbar an verbautes Land anschließt, in Bauland möglich wäre. "Die Antworten waren eindeutig: Frühestens in zehn Jahren könne man damit rechnen, so wurde mir mitgeteilt", schildert der Jurist. Da aus dem Erbe auch Schulden herrührten, wurde die Minderjährige daraufhin mit einem kleinen Betrag abgefertigt.

Plötzlich ging Umwidmung ganz schnell
Groß war dann das Staunen beim Rechtsanwalt, als er 2008 erfuhr, dass das betreffende Grundstück blitzschnell nun doch zu Bauland umgewidmet wurde. Allerdings erst nachdem der Eigentümer die Hälfte des Areals der Gemeinde geschenkt hatte.

Dieses Geschäft zahlte sich für die beiden Beteiligten ordentlich aus: Der Verkauf des Areals an eine Baufirma brachte knapp 3,2 Millionen Euro. "Trotz des 50-Prozent-Anteils am Grundstück kassierte die Gemeinde aber nur 1,1 Millionen Euro", wundert sich der Anwalt auch über die Rechenkünste der Beteiligten.

Land und Gemeinde droht nun Prozess
Jetzt will der Rechtsanwalt des Kindes, der seine minderjährige Klientin ausgetrickst sieht, für diese einen größeren Teil des Kuchens. "Vorläufig habe ich der Gemeinde und dem Land Verhandlungen darüber angeboten. Sollten diese nichts fruchten, dann muss ich eine Klage auf Schadenersatz und Amtshaftung einbringen. Allerdings muss dazu das Pflegschaftsgericht seine Zustimmung erteilen." Der Schaden für die Erbin soll mindestens 500.000 € betragen.

von Werner Kriess, Tiroler Krone

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