Prozess in Innsbruck

Mit Sex-Inserat Männer auf Bekannte „gehetzt“

Tirol
06.10.2018 06:59

Schock für eine zweifache Mutter! Wie die Oberländerin von ihrer Tochter erfuhr, stand Mitte Mai ein Mann in freudiger Erwartung auf ein sexuelles Abenteuer plötzlich vor der Haustür. Angelockt wurde er von einem Inserat auf einem Sex-Portal. Ins Internet gestellt hat dieses aber offenbar ein Bekannter der Frau.

„Mama, ein Mann hat heute nach einer Sabine gefragt“, verriet die Tochter (16). Gesucht hat der Unbekannte nach einer „entspannten Massage und mehr“. Denn wie sich herausstellte, versprach ein Portal im Internet, in dem öfters illegale Prostitution angeboten wird, genau dieses Abenteuer - ausgerechnet mit Anschrift und Telefonnummer der verdutzten Oberländerin, nur mit anderem Namen. Auch andere Männer wurden auf das Inserat aufmerksam, wie Anrufe und WhatsApp zeigten. Von Anfang an hatte die Frau den Angeklagten (45) im Visier. Warum konnte sie am Innsbrucker Landesgericht aber nicht beantworten. „Wir haben eigentlich eine langjährige Freundschaft. Ich bin mit seiner Frau sogar Kindergarten und Schule gegangen.“ Nur die beiden Töchter der Familie sind nicht gut aufeinander zu sprechen. „Meine Tochter wird von seiner gemobbt“, erklärte die nach dem Vorfall fast schon traumatisierte Mutter. „Ich habe Angst und man fragt sich: Wer hat das Inserat gesehen und was kommt noch?“

„Jeder in der Familie hat Zugang zum Computer“
Und obwohl sich der Verdacht nach der Auswertung der Internetdaten verhärtete, stritt der 45-Jährige vehement ab, etwas mit der Sex-Annonce zu tun zu haben. „Jeder in der Familie hat Zugang zu meinem PC“, sagte der Oberländer und riskierte zur Verwunderung von Richter Norbert Hofer damit sogar, dass seine Gattin und seine Kinder auf der Anklagebank landen. Auch wenn das Motiv völlig unklar blieb, hatte der Richter keine Zweifel, dass der Angeklagte das Inserat verfasst hat. Und er brachte sogar eine sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren ins Spiel. „Schließlich war die Tochter der Frau alleine zu Hause, als der Mann nach einem Sex-Abenteuer suchte. Nicht auszumalen, was da passieren hätte können.“ Nicht rechtskräftiges Urteil: 3000 Euro Geldstrafe, zur Hälfte bedingt.

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