Neues Gesetz:

Jubilar-Besuche von Bürgermeistern Geschichte

Steiermark
02.10.2018 06:00

Für die betagte Großmutter zu ihrem runden Geburtstag etwas ganz Besonderes: der persönliche Blumengruß in den eigenen vier Wänden durch den „Herrn Bürgermeister“. In vielen steirischen Gemeinden ist dieser Brauch nun Geschichte: Das Datenschutzgesetz macht den Verantwortlichen einen Strich durch die Rechnung.

In Zeiten von Überalterung hatten die kommunalen Verantwortungsträger zuletzt alle Hände voll zu tun, vor allem in größeren Gemeinden: „Bei uns ist längst nicht mehr nur der Bürgermeister unterwegs. Unsere 31 Gemeinderäte mussten sich zusätzlich im Wochentakt abwechseln, um den vielen Geburtstagskindern gratulieren zu können“, weiß Christian Mayer von der Stadt Bruck.

Daten der Jubilare dürfen nicht weitergegeben werden
Genau da liegt auch der sprichwörtliche Hund begraben: Das Steiermärkische Ehrungsgesetz ermöglicht zwar dem Bürgermeister als zuständiges Organ Gratulationen vorzunehmen, die Daten dürfen neuerdings jedoch nicht mehr an Gemeinderäte weitergegeben werden. „Daher wurde das System bei uns jetzt komplett umgestellt“, informiert Mayer.

Baby-Willkommenstreffen statt Hausbesuch
Konkret bedeutet dies, dass Jubilar-Ehrungen zum Geburtstag oder zur Hochzeit nur noch im Rathaus stattfinden. Auch die Babypakete werden nicht mehr persönlich überbracht, sondern einmal im Jahr im Rahmen eines Baby-Willkommenstreffens verschenkt - Mayer: „Das ist wirklich schade, denn gerade die älteren Leute erzählen bei solchen Besuchen gerne von ihren Sorgen“.

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