Urheberrechtsstreit

David gegen Goliath: Puls 4 im Krieg mit YouTube

Medien
12.06.2018 15:00

Der Privatsender PULS 4 legt sich mit einem Netz-Giganten an - und erzielt vor Gericht einen beachtlichen Teilerfolg. In dem folgenreichen Prozess in Wien ging es um eine vermeintlich simple Frage: Darf YouTube mit gestohlenen Inhalten weltweit Millionen verdienen?

In der Marxergasse 1 im 3. Wiener Gemeindebezirk haben Handelsrichter vergangene Woche ein Urteil gefällt, das europaweit für Furore sorgte. Es ging dabei um eine jahrelange Kernfrage rund um das Online-Phänomen YouTube: Wer ist schuld, wenn jemand TV-Sendungen aufzeichnet und diese illegalerweise auf YouTube hochlädt? Der Konzern, oder der jeweilige Nutzer?

YouTube bloß Plattform ohne Verantwortung?
Bislang lautete die einhellige Meinung der Rechtsprechung - etwa aus Deutschland -, dass der Konzern selbst nur eine Plattform, ein Vermittler, ein Dienstleister sei, und daher nicht die Verantwortung für gestohlene Inhalte tragen könne. Vielmehr sei die Einzelperson, die das Video hochlädt, Schuld an dem Rechte-Diebstahl.

Stimmt so nicht, sagte jetzt das Handelsgericht Wien, und folgte damit der Argumentation des klagenden Senders PULS 4: Denn „durch Verknüpfungen, Sortierungen, Filterungen und Verlinkungen, ( ... ) verlässt YouTube die Rolle eines neutralen Vermittlers“, so die Juristen.

Weiters würden von YouTube Inhaltsverzeichnisse erstellt, das Surfverhalten der Nutzer analysiert und maßgeschneiderte Video-Vorschläge gemacht. Der Konzern sei demnach viel mehr als nur eine reine Plattform, er sei sehr wohl auch für die Inhalte verantwortlich, die auf ihr hochgeladen und abgespielt werden. Vor allem, was die Verletzung von Urheberrechten betrifft.

Millionen mit fremden Inhalten
In einem jahrelangen Rechtsstreit hatte der Privatsender dem Internet-Giganten vorgeworfen, zu wenig für den Schutz von Urheberrechten zu tun und an dem teilweise illegal hochgeladenen Material Millionen an Werbegeldern zu verdienen. YouTube müsse nun nach dem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil in Zukunft dazu verpflichtet werden, etwa durch Vorabkontrolle sicherzustellen, dass keine rechtsverletzenden Inhalte mehr hochgeladen werden. „Die Medien, die sich soziale Netzwerke nennen, werden erkennen müssen, dass sie für die Inhalte auch Verantwortung übernehmen müssen“, freute sich PULS-4-Chef Markus Breitenecker über den erstinstanzlichen Richterspruch (siehe Interview).

YouTube hält sich „alle Optionen offen“
Weniger Freude herrschte bei YouTube, das zu dem Google-Netzwerk gehört. „Wir werden die Urteilsbegründung eingehend prüfen und halten uns alle Optionen offen inklusive einer Berufung“, so ein Sprecher auf „Krone“-Anfrage. In den kommenden zwei Jahren soll nun endgültig geklärt werden, wie sehr YouTube in die Pflicht genommen wird - und was sich für Millionen User weltweit ändert.

Langwieriger Streit um Musikvideos
Es ist nicht das erste Mal, dass YouTube wegen Rechteverletzungen der Prozess gemacht wird. Einer der weitreichendsten Fälle, der auch in Österreich für viel Aufmerksamkeit gesorgt hat, war der Streit zwischen YouTube und der deutschen GEMA. Letztere macht in Deutschland das, was in Österreich die AKM übernimmt: Sie überwacht, ob Werke von Musikern öffentlich abgespielt werden, und zahlt dafür Tantiemen an die Künstler aus.

Der Streit gipfelte darin, dass Tausende Musikvideos in Deutschland gesperrt werden mussten - teils gegen den Willen der Künstler. Ende 2016 dann die Einigung: YouTube zahlt eine Abgabe unbekannter Höhe an die GEMA, dafür wurden die Musikvideos wieder entsperrt.

Interview mit Puls-4-Chef Markus Breitenecker:

„Krone“: Herr Breitenecker, gab es einen konkreten Anlassfall für die Klage gegen YouTube?
Markus Breitenecker: Nein, einen konkreten Fall gab es nicht. Aber die ständige systematische Verwendung von unseren Inhalten durch dazu nicht berechtigte Dritte. Dazu kam, dass YouTube Geld mit unseren Inhalten verdient.

Wie lang zog sich der Rechtsstreit?
Seit 2014.

Lässt sich nachweisen, wie hoch der Schaden war, der PULS 4 in den vergangenen Jahren durch YouTube entstanden ist?
Darum geht es nicht. Es ist eine prinzipielle und strukturelle Entscheidung gewesen, dieses Thema anzugehen.

Wann rechnen Sie mit einem endgültigen Urteil?
Wir rechnen damit, dass YouTube hier wegen der großen Bedeutung der Angelegenheit alle Rechtsmittel ausschöpfen wird, es daher sicher bis zum Obersten Gerichtshof geht. Daher kann man noch mit einer Verfahrensdauer von ein bis zwei Jahren rechnen. Es ist auch durchaus denkbar, dass der OGH den Fall dem EUGH zur Vorabentscheidung vorlegt, denn diese Frage ist von europaweiter Bedeutung.

Kann es sein, dass das zum Pyrrhus-Sieg wird? Dass Ihnen die eigenen Seher diesen Schlag gegen YouTube übelnehmen?
Wir glauben, dass es wichtig ist, dass diese Frage grundsätzlich geklärt wird. Denn sobald es diese Klärung gibt und sich andere professionelle Content-Produzenten unserer Sichtweise anschließen, dann wird es bei YouTube ein Umdenken geben müssen.

Hat der ORF zu irgendeinem Zeitpunkt Interesse bekundet, sich an der Klage zu beteiligen?
Nein.

Auch auf Facebook kursieren PULS-4-Videos, welche Netzwerke sind Ihre nächsten Ziele?
Wir sind der Ansicht, dass sich dieses Ergebnis auch auf andere Plattformen, wohl auch auf manche Bereiche von Facebook, übertragen lässt. Als nächsten Schritt gilt es allerdings abzuwarten, wie dieses Verfahren weitergeht.

Paul Tikal, Kronen Zeitung

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