Dieses Verfahren lässt niemanden kalt. Denn minutiös und behutsam arbeitet der Klagenfurter Gerichtspräsident Bernd Lutschounig auf, wie der kleine Elias bei einem Kindergartenausflug in das Bleiburger Freibad vom quirligen Dreijährigen zum Pflegefall wurde.
Bei Kleinkindern geht es um drei Minuten. Das ist die Zeitspanne, so doziert Gerichtsmediziner Wolfgang Tributsch, in der Kinder meist problemlos vor dem Ertrinken gerettet werden können. Bei Elias dagegen waren es mindestens fünf, vermutlich mehr als neun Minuten, in denen der damals Dreijährige bei einem Kindergartenausflug unbemerkt und bereits leblos im Wasser trieb. Heute liegt er im Wachkoma.
Eine junge Kindergärtnerin war auf die Idee gekommen, mit den Zöglingen plantschen zu gehen - sie war zum Unglückszeitpunkt allein mit neun Kindern beschäftigt, die nicht schwimmen konnten. „Es tut mir so wahnsinnig leid“, beteuert sie immer wieder. Und man glaubt es ihr. Anders der Badewart, der vor der Kindergruppe zu Arbeiten in den Keller flüchtete. „Was wäre wenn nutzt nichts“, meint er bloß. Das Berufungsgericht bestätigt die Schuldsprüche: 1000 Euro Geldbuße für den Badewart, 1500 für die Erzieherin.
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