Schuldsprüche

Bleiburg: Geldstrafen nach Badeunfall

Kärnten
17.05.2018 14:00

Dieses Verfahren lässt niemanden kalt. Denn minutiös und behutsam arbeitet der Klagenfurter Gerichtspräsident Bernd Lutschounig auf, wie der kleine Elias bei einem Kindergartenausflug in das Bleiburger Freibad vom quirligen Dreijährigen zum Pflegefall wurde.

Bei Kleinkindern geht es um drei Minuten. Das ist die Zeitspanne, so doziert Gerichtsmediziner Wolfgang Tributsch, in der Kinder meist problemlos vor dem Ertrinken gerettet werden können. Bei Elias dagegen waren es mindestens fünf, vermutlich mehr als neun Minuten, in denen der damals Dreijährige bei einem Kindergartenausflug unbemerkt und bereits leblos im Wasser trieb. Heute liegt er im Wachkoma.

Eine junge Kindergärtnerin war auf die Idee gekommen, mit den Zöglingen plantschen zu gehen - sie war zum Unglückszeitpunkt allein mit neun Kindern beschäftigt, die nicht schwimmen konnten. „Es tut mir so wahnsinnig leid“, beteuert sie immer wieder. Und man glaubt es ihr. Anders der Badewart, der vor der Kindergruppe zu Arbeiten in den Keller flüchtete. „Was wäre wenn nutzt nichts“, meint er bloß. Das Berufungsgericht bestätigt die Schuldsprüche: 1000 Euro Geldbuße für den Badewart, 1500 für die Erzieherin.  

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt