Energetiker-Auftrag

Erste Einvernahme in Wiener Kriminalfall KH Nord

Österreich
24.04.2018 14:51
Porträt von Richard Schmitt
Von Richard Schmitt

Der Verdacht ist schwerwiegend, es drohen Haftstrafen bis zu drei Jahren: Am Montag muss der erste Mitarbeiter der Wiener Spitäler-Direktion bei der Staatsanwaltschaft zum KH-Nord-Krimi aussagen. Es geht vor allem um die von der „Krone“ aufgedeckte Bestellung eines Bewusstseinsforschers, der für 95.000 Euro Steuergeld einen „Energie-Schutzring“ um die milliardenteure Spitalsbaustelle zaubern sollte.

Bisher seien laut einem Insider des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) vier leitende Mitarbeiter sowie eine externe Beraterin in den Kriminalfall verwickelt: Angeblich hatte die Konsulentin und damalige Sanitätsrats-Präsidentin im Herbst des Vorjahres die Idee, einen „Experten zur energetischen Säuberung“ des Spitals-Grundstücks in Wien-Floridsdorf zu beauftragen, weil auf dieser früheren Betriebsfläche in den Kriegsjahren Zwangsarbeiter gequält wurden und auch verstorben sind.

Ein 95.000-Euro-Auftrag ohne jede Notwendigkeit
 
„Das bekam dann eine gewisse Eigendynamik“, erfuhr die „Krone“ von einem KAV-Mitarbeiter dazu nun Hintergrundinfos: Die Bau-Programmleiterin heuerte den Bewusstseinsforscher Christoph F. an, ihr Kollege unterschrieb - nach anfänglicher Gegenwehr - dann ebenfalls diesen Auftrag, für den wie bei allen Direktvergaben ein Vier-Augen-Prinzip galt. Im Endeffekt waren insgesamt vier KAV-Mitarbeiter in den 95.000-Euro-Auftrag involviert.

„Sie hätten das nie machen dürfen: Der Auftrag an den Energetiker hat mit dem Bau eines modernen Spitals absolut nichts zu tun“, kritisierte KAV-Direktor Herwig Wetzlinger diese Vorgangsweise bereits bei einem Gespräch mit der „Krone“ vor wenigen Tagen (siehe Video unten).

Weiterhin auch Verdacht von Kick-back-Zahlung
Jetzt beginnt die Staatsanwaltschaft Wien mit ihren Einvernahmen zum Tatverdacht der Untreue (§153 StGB): Der am Montag vorgeladene KAV-Mitarbeiter gilt vorerst als Zeuge. Dann folgen weitere Vernehmungen, bei denen auch die Möglichkeit von Kick-back-Zahlungen hinterfragt werden könnte. Kommt es zu einem Strafprozess, drohen den Beschuldigten bis zu drei Jahre Haft.

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