Der Journalist Florian Klenk hatte den damaligen Minister im März 2008 in der Causa um die "Postenschacher-E-Mails" wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Strasser schickte später eine Anzeige wegen Datendiebstahls nach, in der er u.a. die Beschlagnahme der E-Mails forderte. Die Staatsanwaltschaft beauftragte das BIA daraufhin mit Ermittlungen.
BIA suchte Amtsmissbrauch bei "Innentäter"
Ermittelt wurde - wie letzte Woche im Parlament durchdrang - allerdings nicht gegen Strasser, sondern nur gegen "unbekannte Täter" wegen des Datendiebstahls. Erst im Dezember 2008 mahnte das Justizministerium dann auch Ermittlungen gegen Strasser ein. Die meisten Vorwürfe waren da aber bereits verjährt.
Kraupa begründete sein Vorgehen damit, dass der Ermittlungsauftrag des Staatsanwalts sich nicht gegen Strasser, sondern nur auf den Datendiebstahl ("Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem" und "Missbräuchliches Abfragen von Daten", Anm.) bezogen habe. Der Amtsmissbrauchs-Paragraf (302 StGB) wurde im Akt des Staatsanwalts zwar erwähnt, wurde laut Kraupa aber ebenfalls in Richtung Datendiebstahl interpretiert: Man habe vermutet, dass ein "Innentäter" die E-Mails des Ministers aus dem Ministerium weitergegeben habe (was Amtsmissbrauch gewesen wäre, Anm.).
Pilz: Strasser-Mails landeten im Ofen
Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz kritisierte einmal mehr die Untätigkeit des BIA, zumal auch nach den Amtsmissbrauchs-Vorwürfen des früheren Bundeskriminalamts-Chefs Herwig Haidinger 2008 keine Ermittlungsschritte gesetzt worden seien. Außerdem kritisierte Pilz, dass der Staatsanwalt im Zuge der "Datendiebstahls"-Ermittlungen die Beschlagnahme seines Computers angeregt hatte, während Hinweisen auf den schlampigen Umgang mit Datensicherheit im Kabinett Strasser nicht nachgegangen worden sei. So hatte ein Mitarbeiter angegeben, Sicherungskopien von Strassers E-Mails "bei mir zuhause im Ofen" verbrannt zu haben.
BZÖ-Ausschussmitglied Ewald Stadler stieß sich am Montag daran, dass das von Strasser eingerichtete BIA nach der Anzeige gegen den Ex-Minister von sich aus an die Staatsanwaltschaft herangetreten war und diese um einen Ermittlungsauftrag ersucht hatte, statt - wie in der Strafprozessordnung vorgesehen - auf einen Auftrag des Staatsanwalts zu warten: "Damit wird de facto die Polizei zum Herrn des Verfahrens."
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