"Andrea Herberstein weilt noch im Ausland", verkündete der Anwalt der Beklagten gleich zu Beginn. Der Kläger, ein Tischler, der Restaurierungsarbeiten im Schloss Herberstein durchgeführt hatte, war selbst erschienen.
Laut Kläger 46.000 Euro ausständig
Seiner Forderungen belaufen sich auf rund 46.000 Euro, die seiner Meinung nach noch immer ausständig sind. In dem Verfahren soll nun zunächst geklärt werden, welcher Zeitpunkt damals für die Bezahlung ausgemacht worden war, ob es vielleicht schon eine Verjährung gibt und wann die Geschäftsbeziehung endgültig abgebrochen ist.
Noch kein schriftliches Urteil im Strafprozess
Die Richterin forderte die beiden Anwälte auf, jene Teile des höchst umfangreichen Strafaktes beizuschaffen, die relevant sind. Das Verfahren am Straflandesgericht endete am 9. Juli mit der - nicht rechtskräftigen - Verurteilung von Andrea Herberstein und des ehemaligen Geschäftsführers Heinz Boxan. Das Urteil liegt allerdings noch immer nicht schriftlich vor, hieß es am Donnerstag. Ein tatsächliches Ende des Strafprozesses liegt daher noch in weiter Ferne.
Tischler will weitere Klage einbringen
Im Zivilgericht dagegen steht demnächst eine weitere Verhandlung auf dem Programm, in der der selbe Tischler weitere Forderungen in der Höhe von 31.700 Euro gegen Herberstein vorbringen will. Diesmal ist allerdings nicht Andrea Herberstein direkt die Beklagte, sondern die Gesellschaft, die die Kunstsammlung verwaltete.
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