Das bedeutet umgekehrt, dass fast jeder dritte Student die Gebühren zunächst einmal zahlen muss, auch wenn er unter die Ausnahmebestimmungen wie Erwerbstätigkeit, etc. fällt. Wer unter eine dieser Regelungen fällt, muss die Studiengebühren zwar vorerst weiterhin bezahlen, kann aber später um eine Rückerstattung der Beiträge ansuchen.
Mehrere Befreiungsgründe
Den neuen Regelungen zufolge sind jene Studenten von der Entrichtung der Studiengebühren befreit, die eine Erwerbstätigkeit im vergangenen Jahr mit einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden Einkommen nachweisen können. Befreit sind auch jene "Langzeitstudenten", die durch Krankheit oder Schwangerschaft mehr als zwei Monate am Studium gehindert waren, sich überwiegend der Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag widmen mussten oder zu mindestens 50 Prozent behindert sind.
Schwieriger Nachweis von Ausnahmen
Im Wissenschaftsministerium arbeitet man derzeit an einem Informations-Schreiben an die Universitäten, welche Bestätigungen für die Ausnahmebestimmungen akzeptiert werden sollen. Damit wolle man eine österreichweit einheitliche Lösung garantieren, hieß es. Während es bei der Ausnahme "Berufstätigkeit" wohl eine Einkommensbestätigung des Finanzamts werden wird, sind etwa Kindererziehungszeiten schwierig nachzuweisen.
Tipp: Sicherheitshalber zahlen
Teilweise wurden auch schon die Erlagscheine für die Studiengebühren für das Sommersemester versendet. So schickt etwa die Universität Wien die Zahlscheine für Winter- und Sommersemester auf einmal, um Porto zu sparen. In diesen Fällen empfiehlt das Wissenschaftsministerium allen Studenten, also auch jenen innerhalb der Toleranzzeit, die Gebühr für das Sommersemester zu bezahlen und später um Rückerstattung anzusuchen. Andernfalls drohe die automatische Exmatrikulierung.
Unis warnen vor Administrations-Problemen
Vor kurzem hatte der Vorsitzende der Universitätenkonferenz, Christoph Badelt, gewarnt, dass die Ausnahmeregelungen für die Studiengebühren "nicht administrierbar" seien. "Wir befürchten einen irrsinnigen Verwaltungsaufwand und es ist völlig absurd zu glauben, wir können das innerhalb der kurzen Zeit der Inskriptionsfrist durchführen", so Badelt.
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