"Es gab keine Kick-back-Zahlungen, niemand hat mit dem Porsche-Schlüssel gewachelt, es ist kein einziger Euro auf irgendwelchen Inseln gelandet." So begründete Richter Georg Olschak den Freispruch für die Beamten, die von einem unterlegenen Bewerber um einen Großauftrag angezeigt wurden. Die Aufträge seien "nach nachvollziehbaren Kriterien" nicht an den Billigst-, sondern offenbar an den Bestbieter vergeben worden, so der vorsitzende Richter.
Die Firma J. war - und ist wieder - Auftragnehmer im Wiener AKH, unter anderem für die hochsensible Reinigung des OP-Traktes. Sie hatte sich für einen Großauftrag beworben - aber diesen nicht bekommen. Der Geschäftsführer der Firma schaltete die Vergabebehörde ein, weil er Absprachen witterte: "Die Ausschreibung war auf einen Mitbewerber hingetrimmt. Mir wurde klargemacht, dass ich mein Angebot, das billiger gewesen wäre, zurückzuziehen hätte, sonst bekäme ich nie wieder auch nur einen Kleinauftrag. Mir ging es um meine Arbeitnehmer." Dementsprechend lautete die Anklage auf Untreue, schweren Betrug und sogar Erpressung.
Für den Richter war die Suppe für eine Verurteilung zu dünn: "Ich erkenne kein Motiv und keine Geldflüsse. Es war ein Bestbieterverfahren und es ging eben um das beste Gesamtangebot." Die Freisprüche für die Beamten sind nicht rechtskräftig, die Korruptionsstaatsanwaltschaft will berufen.
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