"Aufhebung prüfen"

Vorratsdaten: EU-Datenschützer kritisiert Richtlinie

Web
01.06.2011 09:43
Die Vorratsdatenspeicherung greift nach Ansicht des obersten EU-Datenschützers Peter Hustinx zu stark in die Grundrechte ein. Die entsprechende Richtlinie erfülle "die Anforderungen der Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz nicht", erklärte der Europäische Datenschutzbeauftragte am Dienstag in Brüssel und forderte die EU-Kommission auf, die Aufhebung der Richtlinie zu prüfen.

Hustinx machte hauptsächlich drei Kritikpunkte an dem Gesetz geltend: Erstens sei die Notwendigkeit der Speicherung nicht ausreichend nachgewiesen worden. Zweitens hätte sie weniger in die Privatsphäre eingreifend geregelt werden können. Und schließlich lasse das Gesetz "zu viel Spielraum für die Mitgliedstaaten, um zu entscheiden, für welche Zwecke die Daten verwendet werden können, und wem und unter welchen Bedingungen Zugang zu ihnen gewährt werden kann", wie es in der Erklärung hieß.

Datenschützer Hustinx ermahnte die Kommission am Dienstag, neben Änderungen auch eine Aufhebung des Gesetzes zu erwägen. An seine Stelle könnte dann möglicherweise eine "gezieltere EU-Maßnahme" treten, erklärte er.

Nachdem die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2006, die die verdachtslose Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, E-Mail und Internet für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre verlangt, um damit schwere Straftaten besser aufklären zu können, von mehreren Ländern nicht rechtzeitig umgesetzt oder gar gekippt worden war, hatte die EU-Kommission Mitte April eine Überarbeitung der Richtlinie angekündigt. Der zuständigen EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström zufolge sollen etwa Speicherzeiten, die Art der gesicherten Daten und die Häufigkeit der Abfragen überprüft werden.

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