Schwangere bedroht:

„Ich schneide dir das Kind aus deinem Bauch!“

Österreich
07.02.2018 23:27

Kaum zu glauben, dass sich ein Deutscher (34) und seine Tiroler Noch-Gattin einmal geliebt haben. Wüste Beschimpfungen, Drohungen und auch körperliche Gewalt standen in der Ehe offenbar am Tagesplan. Am Innsbrucker Landesgericht konnten sich die beiden am Mittwoch nicht einmal mehr in die Augen schauen. Der Mann schrammte dort nur knapp an einer Haftstrafe vorbei.

Kennengelernt haben sich die beiden im Internet. Kurz darauf läuteten schon die Hochzeitsglocken. "Doch die Ehe wurde zur Hölle", erklärte am Mittwoch die 34-jährige Unterländerin. Aus Eifersucht, wegen der Kinder und der Ex-Partner kam es in der Patchworkfamilie immer wieder zum Streit. "Ich habe ihn geliebt und ich wäre mit ihm durch dick und dünn gegangen", meinte die Frau, während ihr Tränen über die Wangen kullerten. Doch dann ging es zu weit.

Wüste Drohungen und körperliche Gewalt
So soll der gebürtige Deutsche versucht haben, sie mit dem Auto anzufahren, soll ihren Sohn die Stiege heruntergezerrt haben, dass er mit dem Kopf auf dem Boden aufschlug, und er soll sie sogar mit dem Umbringen bedroht haben. "Er hat mir die Kleider vom Leib gerissen, mich aufs Bett geschmissen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und gesagt, er würde mich noch einmal f...en, bevor er mich umbringt", so die unfassbaren Schilderungen der dreifachen Mutter. Doch dem nicht genug: "Als ich hochschwanger war, hat er mich ebenfalls gewürgt und gesagt, er würde mir das Kind aus dem Bauch schneiden."

"Anschuldigungen wegen Scheidungsverfahren"
Gab der Angeklagte vor dem Bezirksgericht Kufstein noch einige Vorwürfe zu, mimte er vor Richterin Sandra Preßlaber das Unschuldslamm. "Es gab Streit, aber nie Gewalt, und ich habe alles gemacht, damit die Ehe funktioniert." Und sein Verteidiger ergänzte, dass die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten dazu dienen sollen, dass die Frau im Scheidungsverfahren gut dastehen würde.

Die Richterin glaubte dem Angeklagten kein Wort. Das noch nicht rechtskräftige Urteil: sechs Monate bedingte Haft und 1200 Euro Geldstrafe.

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