Staatsanwalt Georg Krakow hatte das BIA mit Erhebungen rund um eine 72.000-Euro-Zahlung von BAWAG-Spekulant Wolfgang Flöttl an Ex-Kanzler Franz Vranitzky betraut.
Pruggers Aussagen sorgten insbesondere bei der SPÖ-Fraktion für Verwunderung. So verwies Fraktionführer Rudolf Parnigoni auf den Einführungserlass des BIA, in dem dessen Zuständigkeit definiert ist. Demnach sind vom BIA Ermittlungen bei Amtsdelikten durchzuführen. Andere "sicherheits- und kriminalpolizeiliche Erhebungen" erfordern die Auftragserteilung des Sektionschefs. Auch seien Privatpersonen wie damals Vranitzky nicht vom Personenkreis, gegen den das BIA laut Erlass ermitteln sollte, erfasst, so die SPÖ.
"Eigenständiges Vorgehen gängige Praxis"
Das sah Prugger anders. Er räumte zwar ein, dass es sich um eine "weite Interpretation" des Erlasses handle, die Ermittlungen hielt er aber trotzdem für gedeckt. Außerdem verwies er auf die "gängige Praxis", wonach das BIA bei Aufträgen der Staatsanwaltschaft die generelle Ermächtigung für Ermittlungen habe.
Unwissend gab sich der Sektionschef, was Ermittlungen des BIA gegen Politiker betrifft. So gab er an, von den Untersuchungen gegen Vranitzky von Kreutner erfahren zu haben, Details habe er aber keine gekannt, meinte er sinngemäß. Auch von Erhebungen im Zusammenhang mit Vergabe des Klagenfurter EM-Stadions habe Kreutner ihm erzählt, räumte Prugger ein.
Aufregung bei BZÖ-Chef Westenthaler
Dass in diesem Gespräch auch der Name Jörg Haider gefallen sei, sorgte bei BZÖ-Fraktionsführer Peter Westenthaler für Aufregung. Er forderte aufgrund der "widersprüchlichen Aussagen" Pruggers dessen "sofortige Suspendierung". Das BZÖ wirft dem BIA vor, den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) abgehört zu haben.
Ex-Staatsanwalt hat "Aversion" gegen BIA
Zweifel an der Kompetenz des Büros für Interne Angelegenheiten (BIA) gab es offensichtlich innerhalb der Staatsanwaltschaft. Er habe eine "Aversion" gegen das Büro gehabt, meinte der Ex-Kollege von Staatsanwalt Georg Krakow im BAWAG-Prozess, Ronald Schön, bei seiner Zeugenbefragung am Dienstag.
Er begründete dies unter anderem damit, dass das BIA ihm "drei Causen" verhaut habe und etwa gegen Nicht-Beamten eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch erstattet habe, was rechtlich gar nicht möglich sei. Von Parallelermittlungen des BIA gegen Ex-Bundeskanzler Franz Vranitzky habe er nichts gewusst und erst aus den Medien erfahren, meinte Schön.
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