Die „Krone“ vom 26. März informiert auf ihrer Gerichtsseite über grausamste und abstoßendste Tierquälereien und -tötungen durch einen offensichtlich perversen Sadisten. Aus jüngster Zeit sind Gerichtsentscheidungen bekannt, wonach für derartige Delikte bedingte Strafen verhängt wurden oder Verfahren sogar mit einer Diversion endeten, da unsere wehrlosen Mitgeschöpfe von der österreichischen Justiz nach wie vor als Sache bewertet werden. Im vorliegenden Artikel wird außerdem berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Wien den mutmaßlichen Täter zusätzlich wegen Wiederbetätigung anklagte, da er sich in einer WhatsApp-Gruppe in Ledermontur mit SS-Zeichen oder Hakenkreuz-Binde am Oberarm präsentierte. Nun hofften Tierfreunde, dass dieser Unmensch, wenn schon nicht ob des Vergehens der „Sachbeschädigung“, sondern wenigstens wegen des gravierenden Verstoßes gegen das Verbotsgesetz 1947 für einige Zeit weggesperrt würde. Noch dazu, da erst kürzlich ein Jugendlicher, der am Rande der Pride-Parade in Linz die Hand zum Hitlergruß erhoben hatte, immerhin eine unbedingte achtmonatige Haftstrafe ausfasste. Sie erfuhren jedoch eine herbe Enttäuschung durch ein Gutachten, das dem Mann eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestierte und eine Behandlung in Freiheit – allerdings mit bestimmten Weisungen – ermöglichte.
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