Endlich wird über die Krankenversorgung in den Justizanstalten berichtet. Das Thema war bisher tabu, denn es ist dazu angetan, unser Vertrauen ins System zu erschüttern. Klarstellung: Österreichs Häftlinge sind nicht sozialversichert, daher gelten sie als Privatpatienten. Folge: Werden sie von Justizbeamten zu niedergelassenen Ärzten gekarrt, kommen sie dort auf die Überholspur der Wartenden. Kein Wunder, denn die üblichen Honorarsätze bei Behandlung von Privatpatienten liegen weit über dem Niveau der Kassentarife. Unmissverständlich formuliert: Kranke Häftlinge sind Patienten der „Ersten Klasse“. Diese bevorzugte Betreuung kostet uns Steuerzahler jährlich rund 100 Millionen Euro. Wenig bekannt war bisher auch der Umstand, dass viele Gefängnisse über eigene Zahnordinationen verfügen. Es versteht sich von selbst, dass dort mit amalgamfreien Plomben nicht gespart wird, ist ja nicht ihr Geld. Während wir Pflichtversicherten für so eine spezielle Füllung bis zu 100 Euro draufzahlen müssen, sind sie für Gefängnisinsassen gratis.
Dr. Wolfgang Geppert, Wien
Erschienen am Do, 5.6.2025
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