Das freie Wort

Kein Datenschutz für Politiker?

Wenn zwei mag sein auch in hoher Position stehende Personen in einem privaten Gespräch ihre Meinung zu bestimmten Staatseinrichtungen oder Vorgängen zum Ausdruck bringen, ist das an sich nichts anderes, als wenn zwei nicht in der Öffentlichkeit stehende Personen dasselbe tun. Den Privatbereich zu schützen ist Inhalt des Datenschutzes, darauf haben auch sie Anspruch. Unabhängig davon, ob der Inhalt des Gespräches der Mehrheit, Minderheit oder wem immer gefällt oder nicht, gibt es keinen Anlass und auch keine rechtliche Begründung, über die Medien dies der Öffentlichkeit kundzutun und die beiden deswegen öffentlich als weiß Gott welche Unmenschen hinzustellen. Abhören des Telefons ist verboten, Veröffentlichung eines Privatgesprächs als Folge eines Verlangens der Opposition im Untersuchungsausschuss soll erlaubt sein? Und das noch dazu ohne jeden Zusammenhang mit dem Untersuchungsthema? Der Skandal ist also nicht das durch den Rechtsstaat zu schützende Privatgespräch, sondern die Veröffentlichung desselben über die Neos. Für sie gilt der Rechtsstaat offensichtlich nicht, und die Weitergabe des Inhaltes der privaten Chats bleibt ungestraft, man ist ja durch die Immunität geschützt. Typisch, die, die am lautesten für den Rechtsstaat einzutreten vorgeben, treten ihn mit Füßen. Hat auch die Frau Justizminister diese Missachtung des Datenschutzes nicht bemerkt, oder ist auch sie der Meinung, dass private Unterhaltungen von Politikern vom Datenschutz nicht erfasst sind? Es darf bezweifelt werden, dass ein Richter solches als zulässig befunden hätte, oder sind Abgeordnete jetzt gar zugleich Richter? Wo bleibt hier der von der Oppo-sition so oft beschworene Rechtsstaat?

Dr. Hermann Arnold, Mutters

Erschienen am Di, 15.6.2021

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