Hier wird so ganz ohne jeden Genierer die österreichische Form einer „Reform“ durchgepeitscht: Die AUVA hat bis Ende August 2018 einen Plan vorzulegen, wie sie bis Jahresende 500 Millionen Euro einspart. Dem steht gegenüber: In der Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen soll bis zum Jahre 2023 eine Milliarde Euro eingespart werden. Die neun Gebietskrankenkassen stehen unter der Patronanz neun starker Landeshauptleute; die AUVA „steht nackert da, ohne Hemd“. Kein „Verantwortlicher“ in Österreich hat so viel Anstand, die Blöße der AUVA zu bedecken. Vielleicht kann der eine oder andere „Verantwortliche“ sich dennoch der Meinung anschließen, dass die AUVA nicht als Goldbergwerk zur Abdeckung der Unkosten einer „Kassenreform“ ins Leben gerufen wurde, sondern dafür, dass die AUVA schwer verletzte Menschen in ein lebenswertes Leben zurückführt. Offenbar ist die AUVA für das System „Reformen für Österreich“ genauso wenig systemrelevant, wie das gute alte Sparbuch für das „Finanzsystem in Österreich“ heute noch systemrelevant ist. Demzufolge hat das „reformierte Finanzsystem“ unter der fürsorglichen Obhut der Bankenaufsicht das gute alte Sparbuch eingehen lassen. Jetzt lassen die „Verantwortlichen“ des österreichischen Gesundheitssystems die AUVA bis Jahresende eingehen. Das ist für die Versicherten die blutige Realität der Kassenreform.
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