Die Deutschen müssen den Separatistenführer von Katalonien freilassen. In Spanien ist er wegen Rebellion (mit bis zu dreißig Jahren Kerker!) angeklagt. Im Merkelland gibt es diesen Paragraphen nicht. Wir alle wissen, dass (zum Leidwesen von Patrioten) in der E(ntmündigungs) U(nion) das EU-Recht über (!) nationalem Recht steht. Ich bin verwirrt: Ist Rebellion genau wie in Deutschland auch in der EU keine Strafe wert? Dann müsste das Hickhack um den „Rebellen aus Barcelona“ wohl ein Ende haben, oder doch nicht? Wie steht es denn eigent-lich um diese schwindlige EU? Was für ein Gesetz gilt denn nun wirklich?
Maria Klingler, Kirchdorf in Tirol
Erschienen am Mo, 9.4.2018
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