Reparaturen vor Deal

Das sind Kerns Bedingungen für CETA

Österreich
20.09.2016 15:00

Bundeskanzler Christian Kern kann sich eine Zustimmung zum CETA-Abkommen der EU mit Kanada vorstellen, wenn drei Bedingungen erfüllt werden. Im Vorfeld der UNO-Generaldebatte in New York erklärte Kern nach einem Telefonat mit seinem deutschen Parteifreund Sigmar Gabriel, der eine CETA-Abstimmung in der SPD gewonnen hatte, seine Forderungen:

  • Das Investorengericht für Sonderklagen von Konzernen gegen Regierungen muss den Parlamenten vorgelegt werden. Solche Privilegien haben österreichische Firmen nicht, und Sonderklagerechte sind zwischen demokratischen Rechtsstaaten auch nicht nötig. Kern weiß, wovon er spricht: Als die Ungarn aus innenpolitischen und Umweltschutzgründen vor 25 Jahren den Bau des Donaukraftwerks Nagymaros abbrachen, klagten österreichische Firmen vor einem Schiedsgericht auf Entschädigung. Das kostete Ungarn viel Geld.
  • Vom Privatisierungsdruck sind nur solche öffentlichen Bereiche ausgeschlossen, die auf einer sogenannten Negativliste stehen. Künftige neue Bereiche der Daseinsvorsorge könnten unter Privatisierungsdruck kommen.
  • Verletzungen von Arbeitnehmerrechten müssten genauso sanktioniert werden wie im kommerziellen Sektor.

Kern: "In diesen Punkten stimmen wir mit der SPD überein. Was uns allerdings unterscheidet, ist, dass die SPD die Verbesserungen nach der Unterzeichnung von CETA nachverhandeln will. Unser Weg ist aber, die Verbesserungen in rechtsverbindlicher Art vor der Unterzeichnung zu erreichen." 

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