In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Oliver Kriz, der dem Schöffensenat vorsaß, auf die Parkinson-Erkrankung des Mannes und die Medikamente, die der Angeklagte nehmen musste - diese hätten auch eine enthemmende Wirkung gehabt. Bei dem ersten Übergriff des Mannes auf die damals Dreijährige könne man deshalb keine Schlüsse über die Zurechnungsfähigkeit mehr ziehen. Sehr wohl aber bei den vier oder fünf Angriffen, die noch folgen sollten. Mildernd hätten sich das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit des Mannes ausgewirkt.
Staatsanwältin Johanna Schunn hatte zuvor eine Verurteilung im Sinne der Anklage, also für schweren sexuellen Missbrauch, gefordert. Die Verteidigung hatte mit Verweis auf die Einsicht des Mannes ein mildes Urteil erbeten. Der Angeklagte hatte im Prozessverlauf die Schwere der Tat bestritten, dass die Übergriffe stattgefunden haben, gab er aber zu.
Das inzwischen sechsjährige Mädchen hatte sich im Juni dieses Jahres seiner Mutter anvertraut, die sofort Anzeige erstattete. Der Angeklagte gestand in einer ersten Vernehmung bei der Polizei den schweren Missbrauch, rechtfertigte sich vor Gericht aber damit, dass er sich bei der Einvernahme unter Druck gesetzt gefühlt habe.
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