Lebenslauf geschönt

Trump-Sprecherin fiel bei Anwaltsprüfung durch

Außenpolitik
16.10.2026 08:42
Porträt von krone.at
Von krone.at

Von Tag eins an werden die beruflichen Qualifikationen von Katie Zacharia, der neuen Sprecherin des Weißen Hauses, heiß debattiert. Sie bezeichnete sich selbst als Anwältin, obwohl keine Zulassung nachgewiesen wurde. Jetzt gab sie zu, dass sie die Anwaltsprüfung nie erfolgreich abgelegt hat.

Die Frage, ob sie die Prüfung bestanden habe, kam in einem außergewöhnlich kritischen Interview des Fox-News-Moderators Sean Hannity auf. Zacharia verneinte. Auf Nachfragen gab sie zudem zu, die Prüfung nicht wiederholt zu haben.

Trump-Vertrauter plötzlich kritisch
Dass Hannity der Trump-Sprecherin so kritische Fragen stellte, ist bemerkenswert. Er gilt als einer der engsten und einflussreichsten Vertrauten von US-Präsident Donald Trump. Im TV-Sender Fox News stellt er regelmäßig Trumps Politik und Wirken ungewöhnlich positiv dar.

Hier sehen Sie das ganze Interview mit Katie Zacharia:

Bezeichnete sich wiederholt als Anwältin
Anders verlief dagegen das Gespräch mit Zacharia. Unter anderem konfrontierte er sie damit, dass sie Medienberichten zufolge selbst in rund 15 Social-Media-Posts eine Anwaltsbezeichnung genutzt habe, obwohl sie die entsprechende Zulassung dafür nicht nachgewiesen habe. Auch fragte er sie, warum sie nicht einfach zugegeben habe, die Prüfung nicht bestanden zu haben.

Zacharia versuchte, die Angelegenheit herunterzuspielen. Da sie gewusst habe, dass sie in China leben würde, hätte das Ergebnis der Prüfung keine Rolle mehr gespielt. Sie habe die Prüfung abgelegt, um keinen Rückzieher zu machen.

Immer stärker unter Druck
Kritiker und einige Rechtsexperten monieren, dass sie sich wiederholt als Anwältin bezeichnet habe, obwohl bisher keine entsprechende Zulassung nachgewiesen sei. Die Vertraute von US-Präsident Trump hatte nach Informationen des „Wall Street Journal“ die Anwaltsprüfung im US-Bundesstaat Kalifornien im Jahr 2011 nicht bestanden.

Im Kern geht es darum, dass es zwischen den englischen Begriffen „attorney“ und „lawyer“ einen feinen Unterschied gibt. Obwohl beide Wörter weitgehend gleichbedeutend für Anwälte verwendet werden, setzt „attorney“ eindeutig eine Anwaltszulassung voraus. „Lawyer“ wird teils auch für Jusabsolventen verwendet. Trump selbst hatte Zacharia bei ihrer Ernennung als „attorney“ bezeichnet.

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