Es liegt nicht nur am Wetter und der Tagesverfassung der vielen auftretenden Künstlerinnen und Künstler: Man kann auch viel selbst dazu beitragen, ob der Wiener Silvesterpfad zu einem gelungenen Fest wird oder nicht. Wir haben Tipps und Tricks, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.
Kaum beachtet und klein gedruckt – und auch auf wienersilvesterpfad.at recht versteckt – hängt sie alle paar Meter entlang des Wiener Silvesterpfads aus: Die „Platzordnung gemäß § 27 Wiener Veranstaltungsgesetz“, in anderen Worten: die Gebrauchsanweisung für die Veranstaltung. Dabei finden sich darin auch einige Regeln, die man kennen sollte – weil man sonst zum Beispiel schon an den Zutrittsstellen abgewiesen werden kann.
Viel gesunder Menschenverstand, und dann noch ein paar Extras
Der Großteil der Platzordnung betrifft Regeln, die auch der gesunde Menschenverstand vorschreibt. Sie müssen aber schwarz auf weiß irgendwo stehen, damit sie rechtlich gelten – angefangen dabei, dass man Anordnungen von Polizei und Sicherheitsbediensteten befolgen muss und andernfalls bestraft werden kann. Oder, dass man selbst schuld ist, wenn man sich bei Unwetter oder Sturm unter Veranstaltungsaufbauten oder Bäumen unterstellt und durch herabfallende Teile verletzt wird.
Klar ist auch, dass Waffen, Pyrotechnik und andere gefährliche Gegenstände am Silvesterpfad nichts verloren haben. Was sonst alles im Gedränge gefährlich werden kann, wird jedoch oft nicht bedacht: So sind auch zerbrechliche (Stichwort mitgebrachte Sektflasche und Gläser) und harte Objekte, die als Wurfgeschoße missbraucht werden könnten, verboten – auch die Thermoskanne voll Tee. Dass man so nur den Gastro-Umsatz ankurbeln wolle, stimmt nicht: Getränke in Tetrapacks oder Trinkbeuteln sind erlaubt.
Wo Kinderwägen und Hunde erlaubt sind
Das Gedränge bedeutet zudem ein Verbot aller sperrigen Gegenstände – auch größere Rucksäcke fallen darunter – und aller Gefährte. Das gilt ab spätestens 22 Uhr bis zum offiziellen Ende der Veranstaltung um 3 Uhr früh am Stephansplatz, Graben und in der Kärntnerstraße auch für Kinderwägen. Wenn das Gedränge schon davor groß ist, kann das Verbot auch früher ausgesprochen werden. Dieselbe Regel gilt auch für Hunde. Nur Blinden- und andere Assistenzhunde dürfen immer und überall dabei sein. Alle anderen Tiere müssen überhaupt daheimbleiben.
Den Bildern, die vom Silvesterpfad rund um die Welt gehen, aber auch jenen, die zu Sicherheitszwecken von 40 Kameras eingefangen werden, gilt außerdem das Einverständnis, dass man Foto- und Filmaufnahmen von sich automatisch zustimmt, sobald man den Silvesterpfad betritt. Selbst darf man nur zu Privatzwecken filmen und fotografieren – streng genommen wären auch Live-Feeds auf Social Media als „Übertragung“ verboten.
Man darf sich jedoch in all diesen Fällen so sehr auf den gesunden Menschenverstand der Verantwortlichen verlassen, wie diese auf den gesunden Menschenverstand der Feiernden vertrauen: Immerhin gab es bei jährlich 800.000 Feiernden in bisher 33 Jahren Silvesterpfad noch keinen einzigen gravierenden Sicherheitsvorfall.
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