Nach sieben Wochen

René Benko blitzt mit Haftbeschwerde beim OLG ab

Gericht
17.02.2026 14:53

Nach der weiteren Verlängerung seiner Untersuchungshaft wegen „konkreter Tatbegehungsgefahr“ am 23. Dezember 2025, brachte Immo-Pleitier René Benko erstmals Haftbeschwerde bei der Instanz ein. Und blitzte damit ab! In einer anderen Causa war er erfolgreicher.

„Nach über sieben Wochen hat das Oberlandesgericht Wien nun zur Haftbeschwerde unseres Mandanten entschieden und dieser keine Folge gegeben. Aus Sicht der Verteidigung ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar“, meldete sich am Dienstag Norbert Wess, der Verteidiger von Rekord-Pleitier René Benko, zu Wort. Die Haftbeschwerde, die er nach der neuerlichen Verlängerung von Benkos U-Haft am 23. Dezember 2025 eingebracht hatte, wurde abgewiesen. Neues Haftfristende ist somit der 16. April 2026.

Weitere Taten zu befürchten
Das Oberlandesgericht Wien geht in seiner Entscheidung im Wesentlichen in Übereinstimmung mit dem Erstgericht davon aus, dass René Benko dringend tatverdächtig ist, die Verbrechen des schweren Betrugs, der Untreue und der betrügerischen Krida sowie das Vergehen der Fälschung eines Beweismittels begangen zu haben. Den Haftgrund der Tatbegehungsgefahr sieht das Beschwerdegericht in der Befürchtung, René Benko werde auf freiem Fuß weitere Taten mit hohem Schaden gegen fremdes Vermögen verüben.

Gang zum Höchstgericht?
Der Immobilienjongleur, der bereits zweimal nicht rechtskräftig verurteilt wurde, bleibt somit weiterhin im Innsbrucker Ziegelstadel inhaftiert. Seit mehr als einem Jahr ist Benko mittlerweile in Untersuchungshaft. Wess kritisiert, dass im konkreten Fall weiterhin von einer „konkreten Tatbegehungsgefahr“ ausgegangen werden. „Wir werden die Entscheidung mit unserem Mandanten nun in Ruhe analysieren und gemeinsam mit ihm entscheiden, ob ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof mittels Grundrechtsbeschwerde erfolgt“, so Wess, der in einer anderen Causa einen kleinen Erfolg verzeichnen konnte.

René Benko bei einem seiner zwei Prozesse in Innsbruck
René Benko bei einem seiner zwei Prozesse in Innsbruck(Bild: Michaela Stache)

Staat muss Benko 1346 Euro zahlen
Denn der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Die Beugestrafe gegen Rekord-Pleitier René Benko wegen der Aussageverweigerung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur COFAG wurde unzulässigerweise verhängt. Der Tiroler wollte im U-Ausschuss im Mai 2024 keine Fragen zum „Chalet N“ beantworten und hat daraufhin eine Beugestrafe in Höhe von 700 Euro ausgefasst.

Der gefallene Immobilienjongleur entschlug sich unter Verweis auf mehrere Verfahren gegen ihn, insbesondere Finanzverfahren, die in Zusammenhang mit der Signa-Pleite anhängig und noch nicht abgeschlossen seien.

Weil der Antrag auf Verhängung der Beugestrafe erst nach Ende der Beweisaufnahme durch den U-Ausschuss gestellt wurde – also zu einem Zeitpunkt, zu dem Benko gar nicht mehr hätte erneut vorgeladen werden können – war der Antrag auf die Verhängung einer Beugestrafe laut dem Höchstgericht unzulässig. Der Bund muss René Benko nun binnen zwei Wochen Aufwendungen in Höhe von 1346,40 Euro ersetzen.

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