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Wirbel nach Berufungen

Warum Justiz Haft für Sexualstraftäter reduzierte

Kärnten
14.08.2025 06:00

Ein Kärntner betäubt Frauen mit K.-o.-Tropfen und vergeht sich an ihnen; nicht einmal ein schlafendes Baby daneben hält ihn ab. Ein anderer schändet im Laufe von drei Jahrzehnten sieben Kinder – die Justiz bestätigt zwar die Schuldsprüche, senkt in der Berufung allerdings die Dauer der Haftstrafen. Wie kann das sein?

Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung sind mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft, bei besonderen Erschwernisgründen steigt die Strafdrohung auf 15 Jahre – vor allem dann, wenn Opfer schwer wiegende Leiden davontragen. Doch wie schauen die Urteile in der Praxis aus? Und welche Unterschiede gibt es zwischen den Richtersprüchen erster und zweiter Instanz? Wir haben uns drei Fälle angesehen, die auch innerhalb der Justiz für Diskussionen sorgen.

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