Sonne, Sand, Meer – Urlaubsfreuden können leider auch schnell getrübt werden. Gut beraten ist, wer sich schon im Vorfeld darüber informiert, wie Stornokosten und -bedingungen aussehen. Birgit Auner, Arbeiterkammer-Konsumentenschutzexpertin, kennt sich damit aus.
Der Urlaub ist gebucht, die Freude groß. Doch dann kommt etwas Unvorhergesehenes wie etwa eine Erkrankung dazwischen.
Bei Pauschalreisen sind die Stornierungen in den AGB geregelt, die Sätze richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung, sie können aber von Veranstalter zu Veranstalter variieren.
Bei Einzelbuchungen liegt es im Ermessen der Unterkunftgeber, ob überhaupt und bis wann eine kostenlose Stornierung möglich ist.
Es ist jedenfalls ratsam, die Stornobedingungen genau zu prüfen. Kostenlose Stornierungen sind für Pauschalreisende bei unvorhersehbaren Umständen am Urlaubsort wie Feuer, Wasser, Erdbeben, Muren usw. möglich.
Der Abschluss einer Reiseversicherung kann sinnvoll sein, sofern man nicht bereits über eine Mitgliedschaft oder einen Kreditkartenvertrag versichert ist.
Achten Sie auf Ihre Kreditkarten-Bedingungen
Bei einer Versicherung via Kreditkarte ist es ratsam, auf Bedingungen wie regelmäßige Verwendung beziehungsweise Bezahlung der Reise mit der Karte zu achten.
Es empfiehlt sich außerdem, die versicherten Stornogründe zu prüfen, vielfach gibt es neben den üblichen Stornogründen wie unerwartete schwere Erkrankung nämlich auch erweiterte Stornogründe.
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