Zudem solle Hoeneß eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen, was einer weiteren Freiheitsstrafe von zwei Jahren entspreche.
Ermittlungen vor Abschluss
Dem Bericht zufolge stehen die Ermittlungen gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden unmittelbar vor dem Abschluss. Noch im August wolle die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen ihn erheben, schrieb der "Spiegel". Der Prozess könne dann im September beginnen. Offenbar wolle die Justiz eine Vorschrift des Strafgesetzbuches bemühen, die es dem Gericht erlaubt, die anvisierte Geldstrafe bei der Bewährung auszuklammern. Denn bei einer Gesamtstrafe von mehr als zwei Jahren sei eine Bewährung ausgeschlossen.
Wegen Verjährung keine Bewährung möglich
Dem Magazin zufolge ist die Hinterziehung von 2,3 Millionen der insgesamt rund 3,2 Millionen Euro Schulden womöglich bereits verjährt, weil die entsprechende Steuerschuld länger als fünf Jahre zurückliegt. Strafrechtlich relevant sei damit nur die Hinterziehung von knapp 900.000 Euro. Damit läge Hoeneß unter der brisanten Grenze von einer Million Euro, ab der nach dem Willen des deutschen Bundesgerichtshofs keine Bewährung mehr möglich sein soll.
Hoeneß hatte im Jänner durch eine Selbstanzeige eingeräumt, jahrelang ein Konto in der Schweiz verheimlicht zu haben.
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