Ein Kärntner wollte Firmenfahrzeuge mit Wunschkennzeichen nummerieren – und blitzte mit der „14“ bei Gericht ab. Denn neuerdings werden die Taferln auf mögliche verborgene Botschaften kontrolliert. Auch anderen Zulassungsbesitzern droht nach der neuesten Entscheidung bei vermeintlich harmlosen Kennzeichen Ärger.
Die Einführung der Wunschkennzeichen 1990 sorgte wohl auch für Erheiterung auf Österreichs Straßen: Von „NARR1“ über „LUMPI9“ und „STUR1“ bis zu „KLEIN6“ war im Laufe der Zeit an den Autos allerlei zu lesen und schien niemanden zu bekümmern – und bei Taferln wie SS1 gab es vor einigen Jahren offenbar auch keine Probleme wegen möglicher versteckter und bedenklicher Botschaften. Das hat sich nun geändert, wie ein spannendes Verwaltungsverfahren aus Kärnten zeigt.
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