Betroffene könnten nach der Flut um die Katastrophenhilfe umfallen. In speziellen Fällen oder Gebieten ist das sogar fix. Ende der Woche wurden in Niederösterreich dafür die Rahmenbedingungen bestimmt. Die „Krone“ hat sich im stark betroffenen Klosterneuburg umgehört – und kennt die Richtlinien.
Für niederösterreichische Hauptwohnsitzer standen die Anspruchsberechtigungen für Hilfsgelder aus dem Katastrophenfonds schon länger fest. Bei Nebenwohnsitzern aber nicht: Erst Ende der Woche schlugen Niederösterreichs verantwortliche Gremien auch die Eckpfeiler für die Katastrophenhilfe für diese stark betroffene Gruppe ein.
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