Den Überfall auf die Wiener Taxlerin hatte das Pärchen am 17. März 2012 bei einem Taxistand am Petersplatz in der Inneren Stadt begangen. Die Verdächtigen gaben sich als harmlose Fahrgäste aus. Sie ließen sich von der 49-Jährigen zunächst zu einem Einkaufszentrum chauffieren. Danach lotsten sie die Berufschauffeurin in ein Parkhaus. Dort hielt der Mann der Taxifahrerin plötzlich eine Softair-Pistole in den Nacken und forderte sie auf, sich auf den Beifahrersitz zu begeben. Die 27-Jährige fesselte laut Anklage das Opfer und zog der Frau anschließend die Ringe von den Fingern.
Weil sich der Schmuck im Wert von rund 2.000 Euro nicht gleich abnehmen ließ, drohte der Mann, notfalls werde man eben ihre Finger abschneiden. Außerdem nahm er die beiden Mobiltelefone, den Fahrzeugschlüssel sowie 150 Euro Bargeld der Frau an sich. Unter der Androhung, sie zu erschießen, händigte die Taxlerin ihre Bankkarten ebenfalls heraus. Zuletzt knöpfte das Paar der Frau noch ihre Handtasche und ihre Jacke ab und ergriff danach die Flucht.
51-jähriges Opfer aus München bis heute traumatisiert
Bei den beiden anderen Raubüberfällen in Deutschland schritten die beiden mit gleicher Brutalität zur Tat. Zehn Tage vor dem Überfall in Wien hatte das Paar auf einem öffentlichen Parkplatz in Frankfurt am Main eine 72-Jährige attackiert, als die Frau eben in ihren Wagen gestiegen war. Auch dieses Opfer wurde mit der Softair-Pistole bedroht, geschlagen, ausgeraubt und danach gefesselt zurückgelassen.
Der letzte Überfall ereignete sich vier Tage nach der Tat in Wien. Die Angeklagten suchten sich dieses Mal eine 51-jährige Frau in München aus. Die Angeklagten bedrohten sie mit der Softair-Pistole und fesselten sie in ihrem Auto. Um die Hilferufe der Frau zu unterdrücken, schlug der Mann der Autofahrerin laut Anklage brutal in den Bauch und ins Gesicht. Danach fuhren die Täter mit ihrem Opfer im Stadtgebiet umher, um von mehreren Bankomaten vom Konto der Frau Bargeld abzuheben - dies misslang jedoch. Die 51-Jährige erlitt durch die Schläge schwere Verletzungen und ist laut Gericht bis heute traumatisiert.
Richter: "Extrem hohe kriminelle Energie"
Der Schuldspruch vom Mittwoch lautete auf erpresserischen Menschenraub, besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung. Der Richter sprach von "extrem hoher krimineller Energie, die im äußerst brutalen Vorgehen gegen die Opfer zum Ausdruck kommt". Der Einsatz von Gewalt habe von vornherein "in keinem Verhältnis zu den erwarteten materiellen Vorteilen gestanden".
Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall der 27-Jährigen elf Jahre Freiheitsstrafe gefordert, für den Mann die Höchststrafe von 15 Jahren und anschließende Sicherungsverwahrung. Davon sah die Strafkammer jedoch ab. Die Voraussetzungen dafür - einen Hang zu schweren Gewalttaten und eine hochgradige Gefährlichkeit - habe das Gericht nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können, hieß es im Urteil unter Berufung auf eine entsprechende Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung.
Ferner hielt das Gericht den beiden ihre Geständnisse zugute. Allerdings habe der Mann nur das voll eingeräumt, was auch ohne sein Geständnis zweifelsfrei feststand.
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