Interessierte Kinder zwischen zehn und 16 Jahren erhielten am Landesgericht Innsbruck einen Einblick, wie Verhandlungen ablaufen und durften ein fiktives Szenario durchspielen. Dabei konnten sie einiges lernen.
Was darf ein Zeuge sagen? Warum darf ein Beschuldigter lügen? Was ist, passiert, wenn Ermittlungen Jahre dauern? Diese und viele weitere Fragen konnten sich Kinder zwischen zehn und 16 Jahren bei der Veranstaltung „Recht einfach erklärt“ der jungen Uni Innsbruck nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis einfach erklären lassen. Vor wenigen Tagen schlüpften die Jüngsten in die Rolle von Staatsanwalt, Richter und Verteidiger und erhielten von Richter Thomas Wallnöfer und Markus Frischhut vom MCI einen Einblick in eine Gerichtsverhandlung.
Viel Neues bei schwierigen Aufgaben mitgenommen
Dass die Aufgaben der Personen am Gericht unterschiedlich und zum Teil äußerst schwierig sind, konnten die Kleinen dabei hautnah miterleben. „Es war toll, selber bei einer Verhandlung mitzumachen, auch wenn es schwierig war, gute Argumente für den Angeklagten zu finden“, erzählt Anna aus Mils, die schon jetzt weiß, dass sie Richterin werden will. Sie verhandelte einen Burschen, der wegen Sachbeschädigung angeklagt war. „Es hat echt Spaß gemacht, in die Rolle der Staatsanwältin zu schlüpfen“, ergänzt Sara aus Innsbruck: „Bei einer Gerichtsverhandlung gibt es viel zu bedenken. Das ist spannend wie ein Krimi und ich würde sofort wieder mitmachen!“
Als Juristen wollen wir Kinder für Recht und Unrecht in Alltagssituationen sensibilisieren, ihre Zivilcourage stärken sowie ihre Begeisterung für Demokratie und die unabhängige Rechtsprechung wecken.
Wissenschaftsbotschafterin Barbara Stibernitz und Markus Frischhut vom MCI
Die Simulation hatte jedoch nicht nur einen Spaß-Faktor, wie die Wissenschaftsbotschafterin Barbara Stibernitz und Markus Frischhut erklären: „Als Juristen wollen wir Kinder für Recht und Unrecht in Alltagssituationen sensibilisieren, ihre Zivilcourage stärken sowie ihre Begeisterung für Demokratie und die unabhängige Rechtsprechung wecken.“
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