Jugendamt prüft Lage

Einjähriger mit Schädelbruch kam nun zu Pflegeeltern

Österreich
27.11.2012 11:59
Jener einjährige Bub, der wegen eines Schädelbruchs im Wiener St. Anna Kinderspital behandelt werden musste, befindet sich seit Freitag mit seiner zweijährigen Schwester bei Krisenpflegeeltern. Jugendamtssprecherin Herta Staffa sagte am Dienstag, dass man nun die möglichen Optionen für die beiden Geschwister prüfen werde. "Wir nützen die nächsten sechs bis acht Wochen dazu, eine bestmögliche Betreuung für die Kinder zu garantieren."

Der Zustand des Buben, der am 12. November von den Eltern ins Spital gebracht worden war, war bei der Aufnahme als lebensgefährlich eingestuft worden. Das Spital verständigte daraufhin die Polizei. Die 22-jährige Mutter und der 23-jährige Vater wurden wegen Verdachts des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen angezeigt.

Die Mutter des Kleinkinds aus dem Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus gab laut einem Sprecher der Landespolizeidirektion an, nicht zu wissen, wie die Verletzung zustande gekommen war. Ein Abschlussbericht wurde in der Vorwoche an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Jugendamt prüft drei Optionen
Die MA 11 führte inzwischen intensive Gespräche mit der Mutter des Buben und dem erweiterten Familienkreis. Grundsätzlich hat das Jugendamt drei Optionen, nämlich die Obsorge in die Hand einer Pflegefamilie zu geben, in die Verantwortung einer Person aus dem erweiterten Familienkreis oder an die Kindesmutter. "In den nächsten Wochen wird entschieden, ob innerhalb der Familie jemand für die beiden Kinder sorgen kann", sagte Staffa. Fällt die Entscheidung für eine Pflegefamilie, ist eine spätere Rückkehr zu den leiblichen Eltern oder einem Elternteil möglich, doch "je jünger ein Kind ist, wenn es zu einer Pflegefamilie kommt, umso schwieriger wird diese Rückkehr", beschrieb Staffa die Praxis.

Die Familie wurde schon seit mehr als einem Jahr vom Jugendamt betreut. Vater und Mutter leben nicht mehr zusammen, Mutter und Kinder waren in einer Einheit des betreuten Wohnens untergebracht. Über den 23-Jährigen war bereits einmal ein Betretungsverbot verhängt worden.

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