Teurer als Beamte

RH kritisiert üppige Pensionen bei Sozialversicherung

Wirtschaft
15.10.2012 13:54
Sie rechnen den Österreichern aus, wie wenig Pension sie nur noch bekommen, sind aber selbst "Pensionskaiser": Der Rechnungshof übt scharfe Kritik an den Pensionen für die Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger. Dort hat die Hälfte der 30.000 Bediensteten nämlich ein Anrecht auf üppige Dienstgeber-Renten zusätzlich zur normalen ASVG-Pension. Versprochene Reformen greifen nicht, nach wie vor übertreffen die Pensionen spielend jene der Beamten. In ihrem Bericht erkennen die RH-Prüfer ein Einsparungspotenzial von 1,4 Milliarden Euro.

Das System bei den Sozialversicherungsträgern - zu ihnen gehören etwa sämtliche Krankenkassen und die für 4,7 Millionen österreichische Erwerbstätige zuständige Pensionsversicherungsanstalt - war bis 1996 so aufgebaut, dass die Bediensteten neben der ASVG-Pension Anspruch auf zusätzliche Dienstgeberleistungen hatten. Die größten Privilegien laut Rechnungshofbericht: eine hohe Abfertigung, das für Frauen niedrigere Pensionsantrittsalter aus dem ASVG und gleichzeitig - wie im öffentlichen Dienst - die Unkündbarkeit und eine höhere Pension.

Rund 16.000 pensionierte Mitarbeiter genießen diese üppigen Renten derzeit, im Jahr 2011 kosteten die Zusatzzahlungen die 22 Sozialversicherungsträger plus Tochterfirmen 302,76 Millionen Euro. Beim aktiven Personalstand haben laut RH noch exakt 14.027 Mitarbeiter, die vor 1996 eingestellt wurden, Anspruch auf die Sonderpensionen. Die Leistungen sollten seit 2004 mittels Reformen heruntergefahren werden und an die Reformschritte des Bundes mit seinen Beamtenpensionen angeglichen werden.

Versicherungspensionist übertrifft Beamten um 1.200 Euro
Dem Fortschritt ebendieser Einsparungsmaßnahmen widmete sich der Rechnungshof - und kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass die gesetzten Reformschritte nicht wirklich zum Erfolg führen. Die Prüfer rechnen vor: Ein 1970 geborener Bediensteter der Sozialversicherung mit akademischer Bildung kann bei gleichem Karriereverlauf wie ein Bundesbeamter noch immer eine um gut 1.200 Euro höhere Pension erwarten. Während der Beamte mit 2.670 Euro brutto in Rente geht, kommt der Bedienstete des Hauptverbandes auf 3.860 Euro. Zum Vergleich: Die höchste ASVG-Pension liegt bei etwa 2.400 Euro.

Laut RH erhielten fast 70 Prozent der männlichen und gut 73 Prozent der weiblichen Sozialversicherungspensionisten, die in den Jahren 2009 und 2010 in Rente gingen, noch eine Gesamtpension von über 80 Prozent des Letztbezugs. Der Durchschnitt bei Männern betrug 84,6 Prozent vom Letztbezug, bei Frauen 84,0.

Die Sozialversicherungsmitarbeiter dürfen auch bei der "Hacklerpension" kräftig zulangen: Der Anteil belief sich im Jahr 2010 auf rund 67 Prozent aller Ruhestandsversetzungen. Dadurch war das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei Männern (2010: 59,9 Jahre) bzw. bei Frauen (2010: 55,7 Jahre) in der Sozialversicherung um jeweils etwa fünf Jahre niedriger als das Regelpensionsalter.

Einsparungspotenzial von rund 1,4 Milliarden Euro
Im Bericht empfiehlt der RH den 22 Sozialversicherungsträgern, deren medizinischen Einrichtungen sowie dem Hauptverband Einsparungsmaßnahmen im Umfang von 1,4 Milliarden Euro.

Bei den 9.366 Verwaltungsangestellten der Sozialversicherungsträger würden die Vorschläge Einsparungen von insgesamt 950 Millionen mit sich bringen. Hinsichtlich der Ärzte, des Pflegepersonals und der Arbeiter sowie Psychologen und Zahntechniker würde die Umsetzung der Empfehlungen ein geschätztes Einsparungspotenzial von zusätzlich 450 Millionen nach sich ziehen.

Empfohlen wird etwa ein Wegfall des noch geltenden Verlustdeckels. Ebenfalls angeregt wird eine deutliche Anhebung des Pensionssicherungsbeitrags bis hin zum dreifachen Wert. Zudem müsste es zu einer Erhöhung der Abschläge analog zum ASVG kommen, meint der Rechnungshof.

Hauptverband und Hundstorfer: Vieles schon umgesetzt
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger weist die Kritik des Rechnungshofs an den Pensionen zurück. Viele Dinge, die der RH in seinem Bericht fordert, seien schon umgesetzt worden. Von jenen Mitarbeitern, die noch nach dem Altsystem in Pension sind bzw. gehen, werde mittlerweile ein Pensionssicherungsbeitrag von 5,3 Prozent eingehoben - und damit mehr als von Beamten.

Zu dem vom RH genannten Einsparungspotenzial von 1,4 Milliarden Euro stellt der Hauptverband fest, dass sich dieses langfristig ergeben werde, weil das Altsystem ohnehin auslaufe. Wenn man dieses früher abschaffen wolle, sei der Gesetzgeber gefordert. Allerdings wäre dann der Vertrauensschutz zu beachten, verweist man auf die entsprechende Rechtsprechung der Höchstgerichte.

Der für die Pensionen zuständige Sozialminister Rudolf Hundstorfer versprach am Montag, der RH-Kritik Rechnung zu tragen. Die vom RH empfohlene Anhebung des Pensionssicherungsbeitrags sei bereits in der Novelle zur Reform der Invaliditätspension enthalten. Dort wird der Beitrag bei Pensionen zwischen 35 und 70 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage von 3,3 auf 4,5 Prozent erhöht, darüber auf sechs Prozent. Der Rechnungshof hält in seinem Bericht allerdings Erhöhungen auf bis zu zehn Prozent für möglich. Alle anderen Dinge seien auf kollektivvertraglicher Basis zu regeln, erläutert das Büro Hundstorfer. Da fänden zurzeit intensive Verhandlungen im Hauptverband statt, so der Sozialminister.

Grüne: "Fantasiepensionen"
Heftige Kritik übte hingegen der Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger. Er sprach von "Fantasiepensionen", von denen sich die ASVG-Versicherten "gefrotzelt fühlen" müssten. Für Öllinger ist es "zum Haare raufen, dass diese Pensionen sogar noch weit über jenen der Beamten liegen und die Sozialversicherungsträger für die Dienstgeberpensionen fast genauso viel aufwenden wie für die gesetzlichen Alterspensionen". Die Sonderpensionssysteme müssten "endlich wieder auf den Boden der Realität gebracht werden".

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