Da haben sich Oberwarts Basketballer zu früh gefreut. Nachdem sie überraschend Gmunden eliminiert hatten, wollten sie das Heimrecht im ersten Halbfinale gegen Traiskirchen. Obwohl sie nur auf Platz sieben in die Play-offs gekommen waren. Die Bestimmungen der Superliga waren tatsächlich unklar formuliert, doch am Mittwoch entschied deren Vorstand: Traiskirchen darf Samstag daheim beginnen!
Die Durchführungsbestimmungen der Superliga besagen seit der Saison 2019/20 nämlich, dass der Sieger aus dem Viertelfinalspiel B (heuer Oberwart gegen Gmunden) im Semifinale auf den Sieger des Viertelfinales C (Traiskirchen gegen St. Pölten) trifft. Eine mehr als unglückliche Formulierung. „Wir werden das für die Zukunft klarer formulieren“, verspricht Liga-Generalsekretär Albert Handler.
Für heuer musste aber erst einmal ein Machtwort des Vorstands reichen: Traiskirchen, Dritter nach der Platzierungsrunde, erhält Heimvorteil gegen Oberwart, das „nur“ in der Qualirunde Erster wurde. „Da wurde nichts erfunden“, so Albert Handler, „und die Entscheidung war im Sinne des Sports.“ Sonst wären die 32 Runden davor ja auch ziemlich sinnlos gewesen.
Traiskirchens Geschäftsführer Paul Handler ist froh, dass der Zwist geklärt ist: „Umgekehrt hätte Oberwart auch auf sein Heimrecht gepocht, es ist die Belohnung für einen guten Grunddurchgang und ein gutes Abschneiden in der Platzierungsrunde.“ Die Oberwarter behalten es sich vor, sich einen etwaigen wirtschaftlichen Schaden abgelten zu lassen – dabei sind es die Traiskirchner, die wegen des sinnlosen Geplänkels einen Nachteil hatten: „Wir haben drei Tage verloren, um Werbung für unser Heimspiel zu machen.“
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