Sicherheit geht vor
Schonfrist für die Warnwestenpflicht endet
Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste - oder ähnliche Warnkleidung - im Auto mitführen. Wer wegen einer Panne, etc. das Auto auf der Autobahn verlässt, hat die Weste zu tragen. Das gilt nicht auf Parkplätzen.
Auf Freilandstraßen besteht Warnwestenpflicht, wenn das Fahrzeug auf der Fahrbahn zum Stillstand kommt und ein Pannendreieck aufgestellt werden muss, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle und bei schlechter Sicht oder Dunkelheit. Am 1. Mai 2005 war in Österreich die Warnwestenpflicht eingeführt worden.
Rund 80 % nützen die Weste schon
Die Beobachtungen der ÖAMTC-Pannenfahrer zeigen, dass rund 80 Prozent der Autofahrer bei Pannen und Unfällen auf Autobahnen, Schnellstraßen und Überlandstraßen eine Warnweste tragen. Einen besonderen Stellenwert hat auch die Vorbildwirkung. Wenn ein Verkehrsteilnehmer die Weste trägt, so schließen sich die anderen meist an.
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